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Gutachten von der Rentenversicherung (EMR)

von Horst16.07.2022 | 19:15
139 Ansichten
17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ist es möglich gegen ein Gutachten/ Rentenversicherung zu widersprechen? Gibt es eine Widerspruchsfrist?

17 Antworten

KSCam 16.07.2022 | 19:45
Nein höchstens gegen einen Bescheid der infolge erteilt wurde. Sie können natürlich jederzeit schreiben dass Sie mit der Meinung eines Gutachters nicht einverstanden sind oder dies dem Gutachter persönlich mitteilen.
Geronimoxam 17.07.2022 | 16:09
Informieren Sie die Krankenkasse und den MDK
Elvisam 17.07.2022 | 16:19
Hallo, ist es möglich gegen ein Gutachten/ Rentenversicherung zu widersprechen? Gibt es eine Widerspruchsfrist?
Informieren Sie die Krankenkasse und den MDK
und die bewirken dann genau was?
Abschlägeam 17.07.2022 | 16:29
Hallo, ist es möglich gegen ein Gutachten/ Rentenversicherung zu widersprechen? Gibt es eine Widerspruchsfrist?
Informieren Sie die Krankenkasse und den MDK
Weder KK noch MDK haben etwas mit der Rentenversicherung und deren Gutachten zu tun.
nix wissenam 17.07.2022 | 16:51
Informieren Sie die Krankenkasse und den MDK
Weder KK noch MDK haben etwas mit der Rentenversicherung und deren Gutachten zu tun.
@abschläge, wissen sie das genau?
Annaam 17.07.2022 | 18:09
Hallo, ist es möglich gegen ein Gutachten/ Rentenversicherung zu widersprechen? Gibt es eine Widerspruchsfrist?
Informieren Sie die Krankenkasse und den MDK
Warum denn? Können Sie mir das bitte ausführlich erläutern?
Porno-Joeam 17.07.2022 | 16:56
Also ich sehe das so wie @KSC. Nach Ablehnung einer beantragten EM-Rente kann man Widerspruch einlegen und das Gutachten anfordern.
Kater Carloam 17.07.2022 | 18:05
Hallo, ist es möglich gegen ein Gutachten/ Rentenversicherung zu widersprechen? Gibt es eine Widerspruchsfrist?
Informieren Sie die Krankenkasse und den MDK
Weder KK noch MDK haben etwas mit der Rentenversicherung und deren Gutachten zu tun.
@abschläge, wissen sie das genau?
Haben Sie schon mal einen Rentenantrag bei der Krankenkasse gestellt und sind dafür vom MDK begutachtet worden? Geronimox verweist bei jedem Thema hier auf die Krankenkasse und wie jemand letztens schrieb hält er nur Ärzte für legitim, die Rezepte ausstellen und die Chipkarte auslesen!
Schadeam 17.07.2022 | 18:20
Kasse und MDK bewirken da gar nichts, denn die haben mit einem DRV Gutachten zunächst mal gar nichts zu tun und kennen das oft auch nicht. Was Geronimox hier schreibt ist fernab jeder Realität.
Valzuunam 17.07.2022 | 19:45
Hallo, ist es möglich gegen ein Gutachten/ Rentenversicherung zu widersprechen? Gibt es eine Widerspruchsfrist?
Informieren Sie die Krankenkasse und den MDK
Weder KK noch MDK haben etwas mit der Rentenversicherung und deren Gutachten zu tun.
@abschläge, wissen sie das genau?
Alle hier wissen das genau. Vermutlich auch Geronimix.
Forentrolleam 18.07.2022 | 05:12
Hallo, ist es möglich gegen ein Gutachten/ Rentenversicherung zu widersprechen? Gibt es eine Widerspruchsfrist?
Informieren Sie die Krankenkasse und den MDK
Offenes Forum bedeutet eben auch, dass auch ein „Geronimox“ jeden Unsinn schreiben und damit verwirren kann. Ist ja nicht das erste Mal.
-am 18.07.2022 | 11:53
Hallo Horst, dem Beitrag von KSC kann ich zustimmen. Gegen das Gutachten selbst können Sie also grundsätzlich keinen Widerspruch einlegen. Erst gegen den (ggf. ablehnenden) Bescheid ist ein Rechtsmittel zulässig. Sollten Sie mit dem Ergebnis des Gutachtens nicht einverstanden sein, können Sie dies dem zuständigen Rentenversicherungsträger allerdings jederzeit mitteilen. Hierbei sollten Sie möglichst auch entsprechende Unterlagen beifügen, die Ihre Auffassung unterstützen.
Geronimoxam 18.07.2022 | 13:10
… oder Du informierst die Krankenkasse von der Existenz eines strittigen Gutachtens und lässt es über GKV oder MDK anfordern. Das ist deren Aufgabe. (SGB V)
Datenschutzam 18.07.2022 | 13:41
Die Krankenkasse sollte sich aber vorher überlegen, zu welchem Zweck sie das betreffende Gutachten braucht. Sie darf das nämlich nur, wenn sie eine eigene Aufgabe damit erfüllen will. Ansonsten darf das Gutachten aus Datenschutzgründen nicht übersandt werden.
Abschlägeam 18.07.2022 | 13:48
Die Krankenkasse braucht es aber eigentlich gar nicht. Denn wenn die DRV eine EM-Rente bewilligt oder ablehnt, dann darf sie (oder auch muss) das Ergebnis erfahren aber nicht den Inhalt des Gutachtens dazu. Und sie hilft dem Versicherten auch nicht, wenn das Gutachten strittig ist. Fall Geronimox weiterhin anderer Meinung ist, möge er den § nennen, auf den er sich hier beruft.
Schadeam 18.07.2022 | 15:32
Das zu erklären wird dieser User nicht können - dem geht es doch nur darum Verwirrung zu stiften.
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