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Experten-Antwort

Habe Depressionen und der Psychiater, will eine Reha deswegen beantragen bin in voller befr. EMR, geht das?

von Der alte Fritz16.11.2020 | 09:20
587 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich leide an einer Mittelscheren Depression und habe noch dazu einige andere Erkrankungen. Nun will der Psychiater eine Reha beantragen. Habe ihm darauf aufmerksam gemacht, das ich eine volle befr. EMR beziehe und die Befristung geht bis 11/2022. Er meinte, das könnte trotzdem funktionieren. Aber ich sagte ihm, das bei möglichen Erfolg der Reha meine befristete Rente entzogen werden kann. Und das wäre für mich verheerend, weil ich über eine andere Krankheit die volle befr. EMR erhalten habe, aus gesundheitlichen Gründen. Er meinte, das wäre jetzt eine andere Krankheit. Aber wie ich die DRV kenne, würde die dann alles in ein Topf werfen und dann sehen, die Reha hatte Erfolg und meine Psyche würde wieder gemindert sein und ich wäre darauf wieder Erwerbstätig sein. Auch wenn ich weiterhin auf die andere Krankheit erwerbsgemindert würde sein, würde mir die Rente entzogen werden. Was sollte ich in dieser Situation machen? Gruß Der alte Fritzo

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

die Möglichkeit, eine stationäre Reha zu beantragen, besteht zwar grundsätzlich auch während eines Bezuges einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, allerdings kommt in diesem Fall die gesetzliche Rentenversicherung NICHT als Kostenträger in Betracht.

Eine stationäre Reha über die gesetzliche Rentenversicherung könnte nur dann genehmigt werden, wenn - neben dem Reha-Bedarf - auch eine positiver Reha-Erfolg zu erwarten wäre.

Da in Ihrem Fall jedoch bereits eine Renten wegen voller Erwerbsminderung bis November 2022 festgestellt wurde, ist nicht davon auszugehen, dass die stationäre Reha Ihre Erwerbsfähigkeit positiv beeinflussen kann. Ihr Antrag würde deshalb an Ihre gesetzliche Krankenkasse weitergeleitet werden, die dann als zuständiger Kostenträger zu prüfen hätte, ob in Ihrem Fall ein Anspruch auf eine stationäre Reha gegeben ist.

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3 Antworten

Fraukeam 16.11.2020 | 09:53
Ganz klar: Statt Reha eine stationäre Behandlung, inhaltlich ist das nämlich weitgehend dasselbe, nur entfällt die Prüfung der Erwerbsfähigkeit. Grade im Bereich Psyche, Psychiatrie, usw. geht das gut. Ihr Arzt kann eine Klinikeinweisung ausstellen, und dann meldet man sie an für eine gute Einrichtung. Wenn es denn notwendig ist. Eine Reha würde ich auf keinen Fall machen, das bringt ja auch gar nichts.
franticam 16.11.2020 | 11:38
Ich schließe mich Frauke an und schiebe noch nach, dass eine Einweisung in eine psychosomatische Akutklinik nichts mit "geschlossener Psychiatrie" zu tun hat. Es gibt viele kombinierte Reha-/Akutkliniken. Vorteil ist auch, dass kein Antrag gestellt werden muss sondern eine einfache Klinikeinweisung genügt. Die Klinik kann man sich auch selbst aussuchen. Kostenträger ist die Krankenkasse.
Tommiam 16.11.2020 | 14:35
Ich denke mal, eine Reha kann man auch ablehnen, wenn sie nicht die KK oder DRV fordert und damit das Dispositionsrecht einschränkt. Wenn man dem Arzt in Ruhe erklären kann, warum es nicht geht, bzw. warum man das nicht möchte.
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