Hallo,
die Möglichkeit, eine stationäre Reha zu beantragen, besteht zwar grundsätzlich auch während eines Bezuges einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, allerdings kommt in diesem Fall die gesetzliche Rentenversicherung NICHT als Kostenträger in Betracht.
Eine stationäre Reha über die gesetzliche Rentenversicherung könnte nur dann genehmigt werden, wenn - neben dem Reha-Bedarf - auch eine positiver Reha-Erfolg zu erwarten wäre.
Da in Ihrem Fall jedoch bereits eine Renten wegen voller Erwerbsminderung bis November 2022 festgestellt wurde, ist nicht davon auszugehen, dass die stationäre Reha Ihre Erwerbsfähigkeit positiv beeinflussen kann. Ihr Antrag würde deshalb an Ihre gesetzliche Krankenkasse weitergeleitet werden, die dann als zuständiger Kostenträger zu prüfen hätte, ob in Ihrem Fall ein Anspruch auf eine stationäre Reha gegeben ist.