Die Voraussetzung für eine Waisenrente sind mind. 60 Kalendermonate mit Beitragszeiten des Verstorbenen. Wenn sich ihre Verstorbene Mutter 1959 die Beiträge hat erstatten lassen, dürfte diese Voraussetzung nicht erfüllt gewesen sein.
Eine heutige Prüfung des Falles wäre schwierig, da zum einen die Unterlagen ihrer Mutter wegen Verjährung sicher ausgeschieden wurden und zum anderen alle Antragsfristen verstrichen sind. Ein Waisenrentenanspruch bestand und besteht unabhängig der Staatsangehörigkeit.