Sehr geehrte Damen und Herren,
im Sommersemester 2022 habe ich den akademischen Grad „Bachelor of Arts“ im Studiengang „Kindheitspädagogik“ erlangt. Nun habe ich - anknüpfend an den Bachelor - im Wintersemester 2022/2023 mit meinem Master begonnen.
Ich möchte gerne neben dem Studium einen Job im pädagogischen Bereich (20 h/ Woche) ausführen, jedoch dabei als Fachkraft (Kindheitspädagogin) eingestellt beziehungsweise eingestuft werden. Dabei stellt sich für mich die Frage, ob ich in diesem Falle keine Halbwaisenrente mehr von der Berufsgenossenschaft erhalte.
Denn, falls ich es richtig verstehe, bin ich dann nicht als Werkstudent in dem Job tätig, sondern schon als Fachkraft.
Ich bedanke mich im Voraus für eine Antwort!