Hallo PaulineLeo,
zuerst einmal Widerspruch innerhalb der Fristen einlegen, wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind.
In der Begründung zum Widerspruch sollten Sie nachvollziehbar (ggf. durch Einreichung zusätzlicher Unterlagen) darlegen,
dass es sich bei dem neuen Studium, um eine weiteres Studium in anderer Fachrichtung handelt, entsprechend Punkt 5.1.4 der vorangegangenen Verlinkung von "siehe hier".