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Experten-Antwort

Hinterbliebenen Betriebsrente als Einmalzahlung oder Ratenzahlung Auswirkung auf die gesetzliche Witwenrente

von Jasmin27.03.2021 | 15:38
1572 Ansichten
8 Antworten

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Hallo, ich kann leider im Internet nichts finden über die Auswikungen von einer betrieblichen Altersversorung des Verstorbenen, die als Einmalzahlung geleistet wird oder alternativ auch als Ratenzahlung über 20 Jahre mit einer Auszahlung einmal jährlich, wie sich dies auf die gesetzliche Witwenrente auswirkt. Wird dies umgelegt auf einen bestimmten Zeitraum, so wie mit dem KV und PV Beitrag? Es geht um die große Witwenrente nach neuem Recht. Leider konnte mir auch kein Rentenberater bisher darüber eine Auskunft geben. Ebenso ist mir nicht klar, wenn ich mich für die Zahlung der monatlichen Betriebsrente entscheide, welcher Anteil hier gegen die Rente gerechnet wird, da überall nur steht 17,5 bzw. 23 Prozent bei Betriebsrenten. Was gilt da nun? Über eine schnelle Experten Antwort würde ich mich sehr freuen, da ich die Entscheidung sehr schnell treffen muss. Vielen Dank schon mal Jasmin

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Jasmin,

wir schließen uns vollumfänglich den Ausführungen der User an. Es werden nur die eigenen Ansprüche angerechnet.

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7 Antworten

Jonnyam 27.03.2021 | 16:54
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Dabei ist ausschließlich auf eigenes beziehungsweise selbsterworbenes Einkommen des Berechtigten abzustellen; vom verstorbenen Versicherten abgeleitete Ansprüche sind im Rahmen des § 97 SGB VI nicht als Einkommen zu berücksichtigen.
Oh Mannam 27.03.2021 | 18:22
Sie planen doch wohl nicht den Abschluss einer Betriebsrente unter dem Aspekt der Anrechenbarkeit auf eine vielleicht in einem unbekannten Zeitraum in der Zukunft zu erwartende Hinterbliebenenrente? Wie verrückt kann diese Welt noch werden? Da kann man nur noch verständnislos den Kopf schütteln.
Siehe hieram 27.03.2021 | 19:23
Die Frage ist eigentlich viel mehr so zu verstehen, dass die Hinterbliebene nun schnell entscheiden muss, ob Sie die 'geerbte' Betriebsrente des Verstorbenen als Einmalzahlung oder als lfd. Rente weiter beziehen möchte und nicht auf eine von Ihnen unterstellte Zukunftsplanung. Und dann gilt das, was @Jonny dazu geschrieben hat gemäß §97 SGB VI.
Jasminam 28.03.2021 | 11:24
Vielen Dank für die Antwort. Hab ich das nun richtig verstanden, wenn der Anspruch der Betriebsrente ein abgeleiteter Anspruch ist (hier von meinem Mann), wird dieser nicht gegen die gesetzliche Witwenrente gerechnet? Egal ob als monatliche Zahlung, Ratenzahlung oder Einmalzahlung? Ist da nicht der Unterschied, ob altes Recht oder neues Recht besteht? Oder ist das nur bei Betriebsrente bei eigenem Anspruch. Da frage ich mich ja schon, nachdem ich mit einigen Rentenberatern gesprochen habe, warum mir da keiner eine klare Aussage geben konnte. Vielen Dank schon mal Jasmin
Rentenrechtleram 28.03.2021 | 18:37
Zitat von Jasmin anzeigenausblenden
Hallo Jasmin, das haben Sie richtig verstanden. Zwischen altem und neuem Hinterbliebenenrecht besteht u.a. der Unterschied darin, dass eine EIGENE Betriebsrente der Witwe angerechnet wird (nach § 18a Abs. 3 Nr. 9 SGB IV) oder eben nicht (nach § 114 SGB IV). Sie meinen doch hoffentlich keine (selbstständigen) Rentenberater, die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registriert sind und denen Sie ein Honorar zu zahlen haben? Das würde mich schon sehr wundern!
Jasminam 29.03.2021 | 06:26
Vielen Dank für die Antworten
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