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Experten-Antwort

Hinterbliebenenrente und dauernde Last

von Jürgen M.26.03.2020 | 15:27
630 Ansichten
4 Antworten

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Es gibt schon einen Thread zu diesem Thema unter dem Betreff "Witwenrente und Lasten", der aber aus meiner Sicht keine abschließenden Antworten gibt. Meine Mutter hat ihre Firma an ein Kind übergeben und erhält dafür eine "Dauernde Last". Diese wird versteuert unter "Sonstige Einkünfte". Jetzt ist der Mann verstorben und es wird Witwenrente beantragt, zusätzlich zu ihrer sehr kleinen eigenen Rente. Die Frage ist nun, ob diese Dauernde Last für die Witwenrente angerechnet wird und wo und wie man sie korrekt meldet? Im genannten Thread steht in er Expertenantwort, entscheidend für die Anrechnung sei die steuerliche Beurteilung, es wird aber nicht konkretisiert, welche? Und im letzten Beitrag heißt es, bei einer Witwenrente nach altem Recht, seien solche Lasten kein Einkommen. Tatsächlich handelt sich hier um eine solche große Witwenrente nach altem Recht. Wie gesagt, zwei konkrete Fragen: - wird die Dauernde Last angerechnet? - wo und wie muss sie eingetragen werden? - muss sie das auch, wenn sie nicht angerechnet wird? Falls ja, wie erkläre ich dabei, dass sie nicht angerechnet wird? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jürgen M.,

eine Meldung ist nicht erforderlich. Nach altem Recht werden diese Einkünfte nicht angerechnet.

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3 Antworten

XYZam 26.03.2020 | 19:32
Bei Witwenrenten nach dem alten Recht, das heißt, dass die Ehe vor 2002 geschlossen wurde und mind. ein Ehegatte vor 1961 geboren ist, wird das von Ihnen beschriebene Einkommen n i c h t angerechnet...
Jürgen M.am 27.03.2020 | 11:19
Vielen Dank für die Antwort! Heißt das auch, dass man das Einkommen nicht im Antrag angeben muss? Und gäbe es eventuell sogar eine Gesetz oder ähnliches, auf das man verweisen könnte?
Feliam 27.03.2020 | 12:39
Sie brauchen dieses Einkommen im Antrag nicht anzugeben, weil es keine Frage gibt, unter die es passt. Daher müssen Sie auch keine gesetzliche Grundlage angeben. Geben Sie nur die Einkünfte an, die erfragt werden, dann machen Sie alles richtig.
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