Hallo Nora,
die Einkommensänderung durch Aufnahme des Minijobs vor dem 01.07.2023 würde sich erst zum 01.07.2023 auf die Höhe der Witwenrente auswirken.
Beim Minijob gibt es bezüglich der Versicherungspflicht zur Rentenversicherung Gestaltungsmöglichkeiten, die Sie sich am besten in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung genauer erläutern lassen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung