Hallo,
Der Hinzuverdienst wurde bisher wohl immer auf das Kalenderjahr angerechnet. Ist das immer noch so? Die Rente wird doch aber seit der Rentenreform immer am 1.7. neu berechnet. Gilt für die Anrechnung nun dieses "Rentenjahr" vom 01.07. bis 30.06. statt Kalenderjahr?
Meine Frage hat folgenden Hintergrund:
Mir wurde die volle EM-Rente bewilligt. Wegen Rückdatierung und daher Überschneidung mit dem Arbeitsvertrag hatte ich für den von der DRV angefragten Zeitraum 01.07. bis 31.12.2020 einen Hinzuverdienst von 20.000€ angegeben. Das führte logisch zur Rentenkürzung. Und zwar von der DRV berechnet jeden Monat um 40% bis 01.07.2021, dem Monat der Neuberechnung.
Meine Rentenberaterin (geprüfte, mit Gerichtszulassung) sagte mir, dass die 20T€ von der DRV auf 12 Monate umgerechnet wurden und nicht auf 2020 beschränkt wurden.
Durch die Rentenbewilligung endete mein Arbeitsvertrag am 31.12. Das passt zu meiner o.g. Einkommens-Prognose.
Meine Rentenberaterin sagte, ich sollte die DRV nun nicht(!) bitten die Kürzungen für Januar bis Juni 2021 zurück zu nehmen. Ansonsten würde das zu eine Nachforderung der DRV im Juli 2021 führen, weil wie gesagt der Zuverdienst auf 12 Monate angerechnet worden sei (bis Juni 2021).
Meine Interpretation deshalb: Die Anrechnung des Zuverdienstes ist nicht mehr pro Kalenderjahr sondern vom 01.07. bis 30.06. (Ich nenne es Rentenjahr)
Anfang Januar fragte die DRV nach und ich gab an, dass mein Vertrag beendet sei und ich nun kein Einkommen mehr habe. Darauf nahm die DRV ab Jan. 21 alle Kürzungen zurück und ich bekomme die volle EM Rente.
Muss ich jetzt damit rechnen, dass die DRV im Juli eine Nachforderung stellen wird?
Grüße
Claudia