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Experten-Antwort

Hinzuverdienst volle EM ab 2023

von Conny25.08.2022 | 19:09
105 Ansichten
9 Antworten

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Hallo, ich beziehe eine unbefristete volle EM und arbeite im 450€-Job z.T. im Homeoffice. Hierzu bekomme ich eine Internetzulage seitens vom AG über 20€ im Monat. Bisher habe ich die Hinzuverdienstgrenze von 6300€ nie überschritten. Durch den angepassten Mindestlohn ab Oktober wird der 450€-Job jetzt ein 520€-Job. Inkl. der Internetzulage würde ich dann die Hinzuverdienstgrenze von 6300€ überschreiten. Meine Frage, wird die Hinzuverdienstgrenze entsprechend dem neuen Mindestlohn auch angepasst? Und wird die Internetzulage dem Hinzuverdienst eigentlich mit angerechnet? Vielen Dank für eine Rückmeldung

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Conny,

wir schliessen uns den Ausführungen von W°lfgang, KSC und Abschläge an.

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8 Antworten

W°lfgangam 25.08.2022 | 19:29
Hallo Conny, aktuell in gesetzlicher Planung: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/auch-bei… Gruß w.
Connyam 25.08.2022 | 19:58
OK, danke! Aber angenommen es bleibt im schlechtesten Fall bei den 6300€, zählt die Internetzulage zum Hinzuverdienst?
KSCam 25.08.2022 | 20:10
Wie wird denn bislang die Zulage in der Lohnabrechnung dargestellt? Am Charakter der Zahlung dürfte sich ja grundsätzlich nichts ändern (nur weil sich die MInijobgrenzen ändern. Bei 450+20 Zulage wäre es ja gar kein Minijob mehr, wenn die Zulage Lohnbestandteil ist, sondern eine versicherungspflichtige Beschäftigung in der Gleitzone
Connyam 25.08.2022 | 21:11
450€ + 20€ Internetzuschuss (Steuerfreie Zuwendung)
KSCam 25.08.2022 | 21:17
Dann bleibt es auch weiterhin eine steuerfreie Zuwendung, eben 520+20.
Connyam 25.08.2022 | 21:27
Also zählt diese dann nicht zum Hinzuverdienst? Denn inkl. Dieser Zuwendung kommt man dann über die 6300€
Abschlägeam 25.08.2022 | 22:04
Richtig, es ist KEIN Hinzuverdienst. Siehe §14 SGB IV Anlage 1 "Telefongebühren, dienstlicher Anteil der vom Arbeitgeber übernommenen festen und laufenden Kosten eines Telefonanschlusses in der Wohnung des Arbeitnehmers" https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech…
Connyam 25.08.2022 | 22:44
Vielen Dank :)
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