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Experten-Antwort

Hinzuverdienstgrenze anteilig bei unterjährigem Eintritt?

von Weyoun15.06.2020 | 15:25
178 Ansichten
2 Antworten

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Guten Tag zusammen, ein Versicherter geht im laufenden Jahr in Erwerbsminderungsrente, wie es wohl bei den meisten so sein wird. Er hat noch einen Nebenjob, indem er im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze verdient. Gilt die Hinzuverdienstgrenze im ersten Jahr der EMR in voller Höhe, oder wird sie in diesem Fall monats-/wochen-/tagesanteilig heruntergerechnet?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Weyoun,

wie User W*lfgang Ihnen bereits mitgeteilt hat, gilt nun eine jährliche Hinzuverdienstgrenze. Ihnen steht ab Rentenbeginn bis zum 31.12. des Jahres die volle Hinzuverdienstgrenze zur Verfügung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W°lfgangam 15.06.2020 | 20:24
Hallo Weyoun, aus der früheren mtl. Hinzuverdienstgrenze ist inzwischen (seit 01.07.2017) eine jährliche Hnzuververdienstgrenze geworden - auch für EM-Renten. Um Wiederholungen zu vermeiden, schauen Sie auf diesen Beitrag/folgende Verlinkungen, was speziell bei EM-Renten gilt/möglich ist: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/em-rent… Gruß w.
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