Am 01.01.2023 beginnt die Freistellungsphase meiner Altersteilzeit. Ich möchte dann damit beginnen, ein wenig als selbständiger Freiberufler zu arbeiten. Ich bin mir bewusst darüber, dass meine monatlichen Einkünfte im Jahresdurchschnitt die Minijob-Grenze von 520 Euro nicht überschreiten dürfen. So weit ist alles klar.
Was mir nicht klar ist, wie sich in diesem Fall die Einkünfte eines Selbständigen berechnen. Sind es die Brutto-Beträge, die ich meinen Auftraggebern in Rechnung stelle, oder ist es das zu versteuernde Einkommen, das herauskommt, wenn ich alle absetzbaren Kosten abgezogen habe? Für eine rasche Antwort wäre ich sehr dankbar.
Freundliche Grüße
Ulrich Walter