Hallo Löwenzahn,
dem Beitrag von „Schade“ kann ich zustimmen.
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Hallo Löwenzahn,
dem Beitrag von „Schade“ kann ich zustimmen.
Hallo Löwenzahn,
nach § 7 Sozialgesetzbuch 6 können sich Personen, die nicht versicherungspflichtig sich, für Zeiten von der Vollendung des 16. Lebensjahres an freiwillig versichern. Nach bindender Bewilligung einer Vollrente wegen Alters oder für Zeiten des Bezugs einer solchen Rente ist eine freiwillige Versicherung nicht zulässig, wenn der Monat abgelaufen ist, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde.
Diese gesetzliche Regelung bezieht sich aber nur auf Bezieher einer Altersvollrente für Zeiten bis zum Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht. Werden vom Bezieher einer Altersteilrente für Zeiten nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird, freiwillige Beiträge entrichtet, so ergeben sich daraus ebenfalls Zuschlagsentgeltpunkte,, welche jährlich zum 1. Juli berücksichtigt werden. Dabei sind für die jährliche Berücksichtigung zum 1. Juli die für das vergangene Kalenderjahr ermittelten Zuschläge maßgebend.
Es ist ja auch deshalb so selten, weil sich die Einzahlungen erst im hohen Alter amortisieren. Da niemand sein „Ablaufdatum“ kennt, ist es eben eine sehr spekulative Art sein Geld anzulegen. Vielleicht ist es richtig, vielleicht auch falsch. Das muss jeder für sich bewerten. Die breite Masse hat aber lieber das Geld jetzt, als in unbekannter Zukunft.Danke für alle Antworten! Heute rief ich bei der DRV-Bund an, um für mich zu klären, ob die Zahlung freiwilliger Beiträge nach Erreichen der Regelaltersgrenze und bei Bezug von Teilrente sinnvoll ist und wie die Details aussehen würden. Dort wurde mir gesagt, Zahlung freiwilliger Beiträge sei nach der Regelaltersgrenze nicht mehr möglich, doch hier im Forum gab es dazu ja mehrere Beiträge, die diese Möglichkeit erwähnten (mit "freiwilligen Beiträgen" meine ich nicht Rentenversicherungsbeiträge aus einer Beschäftigung). Wenn es diese Möglichkeit gibt, welches Stichwort muss ich in einem Telefongespräch nennen, damit die Berater wissen, was gemeint ist und nicht gleich abblocken? Freundliche Grüße LöwenzahnHallo Löwenzahn, Ihr Anliegen kommt selten vor weshalb der einzelne Mitarbeiter ggfs. überfordert ist von dieser Frage. Im Übrigen gab es hierzu auch eine Rechtsänderung ab 01.07.2017 durch das Flexirentengesetz. Hier finden Sie die rechtlichen Arbeitsanweisungen zu § 7 SGB VI (freiwillige Versicherung)Punkt 3.1: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Es ist möglich solange Teilrente. Am besten offiziellen Antrag stellen V060. Höhe zwischen Mindestbeitrag (2021: 81,70) und Höchstbeitrag (2021: 1.320,60) möglich. Antrag können Sie über die Webseite Online Dienste stellen. Immer im Juli mit der Rentenanpassung wird die Rente dann um die Einzahlungen aus dem Vorjahr neu berechnet.
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