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Zur Experten-Antwort springenHallo Um Hilfe Bittender,
auch in diesem Fall bitten wir, steuerliche Fragen mit einem Steuerberater oder entsprechenden Beratungsstellen zu klären.
Liebe USer,
ein paar unfreundliche Einträge musste ich löschen.
Viele Grüße
Ihr Admin
Hallo UHB,
Ihre Berechnungen gehen ebenso wie die Berechnungen von Jonny vom Grundverständnis her in die richtige Richtung, sind aber noch nicht ganz korrekt.
Im Folgenden mal die richtige Berechnung, ausgehend von Jonnys Beispiel. Ich rechne allerdings mit den aktuellen Umrechnungsfaktoren 2021, da diese leichter nachvollzogen werden können (siehe Link unten**). Der Einfachkeit halber unterstelle ich zudem, dass Auskunft und Zahlung im Jahr 2021 erfolgten.
a) Ohne Abschlag hat der Versicherte 50 Entgeltpunkte (EP) x Zugangsfaktor 1,000 = 50 persönliche Entgeltpunkte (pEP). Daraus errechnet sich eine Rente in Höhe von 50 pEP x 34,19 € = 1.709,50 €.
b) Mit Abschlag von 14,4 % hat der Versicherte 50 EP x Zugangsfaktor 0,856 = 42,8 pEP. Es ergibt sich eine Rente in Höhe von 42,8 pEP x 34,19 € = 1.463,33 €.
Mit Abschlag hat der Versicherte also 50 pEP – 42,8 pEP = 7,2 pEP weniger.
c) Diese 7,2 pEP sollen über eine Beitragszahlung ausgeglichen werden. Dazu werden diese pEP* mit dem Umrechnungsfaktor** für 2021 (= gesetzlich festgelegt) multipliziert und durch den geminderten Zugangsfaktor geteilt:
7,2 pEP x 7.726,6260 : 0,856 = 64.990,32 €
*@Jonny: nicht die EP, sondern die pEP, vergleiche § 187a Absatz 3 Satz 1 SGB VI
Bei Zahlung des Betrags von 64.990,32 € im Jahr 2021 werden dem Versicherungskonto folgende Entgeltpunkte gutgeschrieben:
64.990,32 € x 0,0001294226** = 8,4112 EP
Der Versicherte hat nach Zahlung nun 58,4112 EP in seinem Konto. Bei einem Abschlag von 14,4 % errechen sich hieraus 58,4112 EP x 0,856 = 50 pEP. Die Rente beträgt somit 50 pEP x 34,19 € = 1.709,50 €. Er erhält also genau den Rentenbetrag, den er ohne Abschlag erhalten hätte, siehe a).
Wie man am Ergebnis sieht, ist in der Berechnung über die Umrechnungsfaktoren auch bei den „Kompensations-Entgeltpunkten“ ein Abschlag von 14,4 % eingerechnet, der durch die Zahlung ausgeglichen wird.
BEACHTE: Im Beispiel liegen die Auskunft über die Beitragshöhe (Berechnung der 64.990,32 €) und die tatsächliche Zahlung der Beiträge im selben Jahr (2021). Erfolgt eine Ausgleichszahlung erst später als die Auskunft, werden die im Zeitpunkt der Zahlung maßgeblichen Umrechnungsfaktoren angewendet. Hierdurch wird dem Prinzip der Beitragsäquivalenz Rechnung getragen. Es kann dann vorkommen, dass der Abschlag nicht vollständig ausgeglichen wird oder ein leichtes Plus entsteht (eher selten). Diese Wirkung kann der Versicherte verhindern, indem er sich vor Zahlung nochmals eine aktuelle Auskunft erstellen lässt.
** Hier der Link zu den Umrechnungsfaktoren:
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/07_AktuelleWerte/T-Z/awert_vers_vag.html#doc1513018bodyText3
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Liebe User,
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Ihr Admin
Hoffentlich hat er Ihnen wenigstens dennoch gesagt, dass Sie seine Rechnung trotz erfolgloser Bemühungen dennoch steuermindernd geltend machen können :-)Volltreffer :-)
Was haben sie da gerechnet? ganz grob überschlagen: Rentenabschlag 4 Jahre: 63-67: Zugangsfaktor 0,856 pro Jahr könnten max. ca. 2 Rentenpunkte erkauft werden, wenn sie bei der BBG liegen. 1 Rentenpunkt (BBG West) kostet ca.7930€ 7930€ x 8 (Rentenpunkte) : 0,856 (Zugangsfaktor) = ca.74200€ und Berechnung: https://helfer-in-steuersachen.de/index.php/steuertipps/04-tipps…Habe in den Pfad reingesehen, da gibt es Beispiele mit AN und AG Anteil wegen der Berechnung des maximalen Höchstbetrags, damit man nicht zuviel bezahlt und das Finanzamt das nicht mehr anerkennt.Danke Euch nochmals. ich habe zwar keine Berechnungen auf der Privatier-Seite zu den Höchstbeträgen bzw. zur Berechnung der maximal steuerlich geltend machbaren Beträge gefunden, aber sehr wohl die Formel zur Berechnung des Resultats der Einzahlung in die GKV, siehe hier: https://der-privatier.com/kap-6-8-2-freiwillige-einmalzahlungen-… Das Ergebnis ist niederschmetternd. Ich habe ausgerechnet, dass ich 150.000 Euro einzahlen müsste, um 14,4% Abzug auszugleichen. Dafür bekäme ich dann 320 Euro BRUTTO mehr. Die in etwa 215,-- Euro NETTO mehr bedeuten würden. Heißt, dass ich 51 Jahre lang den Betrag beziehen müßte, um den Betrag wieder herauszubekommen. Da ist der steuerliche Vorteil bereits eingerechnet, der entstünde, wenn man den Betrag in 5 Jahren einzahlte und solchermaßen nur grob 50.000 Euro steuerlich ansetzen könnte und also rund 20.000 Euro Steuern "sparte"... Natürlich muss man einrechnen, dass die Rente immerhin eine läppische Anpassung erfahren würde, wohingehend die verbrecherische Niedrigzinspolitik bei Cash natürlich zu einem noch größeren Abrieb der Ersparnisse führt...
Genaue Zahlen errechnet die DRV auf Basis V0210 (besser noch V0210 + V0211) und ich habe geschrieben: ganz grob überschlagenRentenabschlag 4 Jahre: 63-67: Zugangsfaktor 0,856 pro Jahr könnten max. ca. 2 Rentenpunkte erkauft werden, wenn sie bei der BBG liegen. 1 Rentenpunkt (BBG West) kostet ca.7930€ 7930€ x 8 (Rentenpunkte) : 0,856 (Zugangsfaktor) = ca.74200€ und Berechnung: https://helfer-in-steuersachen.de/index.php/steuertipps/04-tipps…Bestätigt doch aber nur, dass mit den rd. 150 Tsd, wie von Fragesteller errechnet, etwas nicht stimmt... Also muss Fragesteller 'um hilfe bittender' einfach noch mal anhand seiner Zahlen neu rechnen. Oder es sich von der DRV auf die persönlichen Zahlen passend (mit Antrag) ausrechen lassen. Das macht aber 'Extraarbeit' für die dortigen Mitarbeiter... und deshalb ist dies nur eine 'Notfall-Option', wie ich heute - immer wieder gern dazu lernend- mitbekommen durfte :-) Schlimmstenfalls führt es aber zu einem realistischen Betrag, ohne weitere 'Vermutungen' ;-)
Cheffe, geht hiermit einfacher und für den FS mit Erklärungen versehen :-) https://helfer-in-steuersachen.de/index.php/steuertipps/04-tipps… hmm ...da geht es wieder nur/ausschließlich um die steuerrechtliche Bewertung, aber nicht um die 'richtige' Berechnung des Ausgleichsbetrages = Inhalt des Rentenforums/spezielle Frage dazu von @Um Hilfe Bittender und meine Antwort darauf. Mein ja nur/Ihre Lehrzeit wurde soeben um weitere 3 Jahre verlängert ... ;-)) Gruß w.Ok, setzen = 5. Wenn der FS clever ist und nicht unendlich lange darüber grübeln will, füllt er das Formular V0210 aus (vom AG das Formular V0211) und lässt von der DRV den Zahlbetrag ausrechnen. In der Berechnung fließen dann nachfolgende Punkte ein: (falls vorhanden) - Beitragszeiten, - beitragsfreie Zeiten, - Zuschläge für beitragsgeminderte Zeiten, - Zuschläge oder Abschläge aus einem durchgeführten Versorgungsausgleich oder Rentensplitting, - Zuschläge aus der Zahlung von Beiträgen bei Abfindung von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung oder von Anrechten bei der Versorgungsausgleichskasse, - Zuschläge für Arbeitsentgelt aus geringfügiger nicht versicherungspflichtiger Beschäftigung, - Arbeitsentgelt aus nicht gemäß einer Vereinbarung über flexible Arbeitszeitregelungen verwendeten Wertguthaben, - Zuschläge für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung und - Zuschläge für nachversicherte Soldaten auf Zeit Der FS wollte den noch steuerfreien einzahlbaren Betrag wissen. (im Link Berechnungsschritte siehe das Berechnungsschema 2021 f. AN) Muss ich wirklich 3 Jahre nachsitzen oder kann ich das jetzt noch abkürzen? :-)
Cheffe, geht hiermit einfacher und für den FS mit Erklärungen versehen :-) https://helfer-in-steuersachen.de/index.php/steuertipps/04-tipps… hmm ...da geht es wieder nur/ausschließlich um die steuerrechtliche Bewertung, aber nicht um die 'richtige' Berechnung des Ausgleichsbetrages = Inhalt des Rentenforums/spezielle Frage dazu von @Um Hilfe Bittender und meine Antwort darauf. Mein ja nur/Ihre Lehrzeit wurde soeben um weitere 3 Jahre verlängert ... ;-)) Gruß w.Cheffe, geht an der Frage vom FS jetzt vorbei, aber als kleine Wiedergutmachung zum Thema "Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters" auch diese Möglichkeit ... https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Videos/DE/…
@Wolfgang: Nochmals Danke für Deine bisherigen Antworten! Die zweite Frage in meinem Posting vor Deiner Antwort hattest Du aber nicht beantwortet. Insofern war es für mich schon richtig und gut, dass die Experten der DRV das Thema nochmals aufgegriffen haben. Hier nochmals ein dickes Dankeschön an die Mitarbeiter der DRV!!! Insofern war mein letzter Beitrag auch nur an die Experten der DRV gerichtet - zur Kontrolle, ob ich ihre Antwort richtig verstanden habe. Vielleicht ein etwas ausufernder Beitrag, hie und da etwas redundant. Ich habe dabei aber nicht nur an mich selbst gedacht, sondern auch an zukünftige, wenige beschlagene Leser. Solche, die wie ich nicht anfangen können, das SGB VI zu lesen... Da ist eine ausführliche, exemplarische Darstellung meiner Ansicht nach immer noch am besten. Sehr viel besser als die hochkomprimierte, abstrakte Darstellung. Sorry, wenn ich Dich als Experten damit genervt haben sollte... Lieben Gruß UHB(...)...meine/weitere Hilfsbereitschaft geht mit den wiederholten/langen Nachfragen leider gegen null. Sorry @Um Hilfe Bittender, ich könnte Ihnen ersatzweise den zeitlosen Spiegel-Bestseller *SGB 6* empfehlen - ist sogar gratis verfügbar;-)) Gruß w.
Wenn Sie nicht kapieren worum es geht, warum antworten Sie dann unqualifiziert? Eventuell werden die Experten, mit vermutlich 6-stelligem Jahresgehalt, teuer bezahlt durch hohe Beiträge der Versicherten, hoffentlich im EXPERTEN Forum doch antworten.Ich glaube schon, dass das hier ein zwar langwieriger, aber für Neueinsteiger wertvoller Thread ist...Ein Neueinsteiger kapiert gar nicht worum es Ihnen geht und wird sich nicht durch die verschiedensten Monsterberechnungen fressen. Wer sich das in seiner Freizeit antut, hat hat ein Helfersyndron und die Experten haben am Montag hoffentlich besseres in ihrer Arbeitszeit zu tun.
Danke für die Unterstützung, Trolljäger :-) Ich denke auch, dass man in einem Thread wie diesem schon auch intensiver auf die Materie eingehen darf und auch sollte. Auch mit konkreten realistischen Rechenbeispielen. Ich habe mein Rechenbeispiel von oben ( 26.11.2021, 20:02 ) mit Bitte um Bestätigung durch die Experten der DRV sehr gründlich erstellt, begründet und recherchiert. Das sollte man auch als Laie verstehen können und ggf. auf den eigenen Fall anpassen. Und ein Experte sollte erst recht über das meiste "hinwegfliegen" können. Auch das Beispiel von "Siehe hier" halte ich übrigens für wertvoll, auch wenn es (meiner Meinung nach) einige Schnitzer aufweist, die sich nicht "nur" darauf beschränken, dass 14,4% Abschlag von 50 EP eben nicht 6,75 EP, sondern 7,2 EP sind. Der gröbere Fehler drückt sich meiner Ansicht nach in der irrigen These aus (den ich anfangs auch gemacht habe!), man könne sich durch die Ausgleichszahlung so stellen, als würde man bis 67 arbeiten und einzahlen und dann in Rente gehen. Genau das geht aber leider nicht. Man kann sich nur so stellen, als würde man die Rente erst mit 67 beziehen statt schon mit 63. In einem Punkt hat "Siehe hier" freilich wohl Recht, wenn ich selbst die "Mechanik" richtig verstanden habe: Man kann durch die Ausgleichszahlung den Abschlag von 14,4% zu 100% abwehren, nicht etwa nur zu 100% abzgl. 14,4%, also nicht etwa nur zu 85,6%. "Siehe hier" schreibt zwar, man könne auch auf andere Weise in die Rentenkasse einzahlen, wenn man das SGB VI nur gründlich genug läse. Für den Tipp, wie das gehen soll, wäre ich wirklich dankbar - und wahrscheinlich viele andere auch. Auf normalem Wege dürfte das für die allermeisten nicht gehen. Laut Rentenberater ist die Ausgleichszahlung ab einem Alter von 50 Jahren der absolut einzige Ausnahmefall einer Einzahlung in die Rentenkasse... So einfach mal Geld überweisen geht jedenfalls definitiv nicht. Lieben Gruß und schönes Wochenende...Ein Neueinsteiger kapiert gar nicht worum es Ihnen geht und wird sich nicht durch die verschiedensten Monsterberechnungen fressen. Wer sich das in seiner Freizeit antut, hat hat ein Helfersyndron und die Experten haben am Montag hoffentlich besseres in ihrer Arbeitszeit zu tun.Wenn Sie nicht kapieren worum es geht, warum antworten Sie dann unqualifiziert? Eventuell werden die Experten, mit vermutlich 6-stelligem Jahresgehalt, teuer bezahlt durch hohe Beiträge der Versicherten, hoffentlich im EXPERTEN Forum doch antworten.
Hei Jonny, ok, das hatte ich gelesen. Theoretisch kannst Du also in der Tat Recht behalten. Aber wie kommst Du darauf, dass das nationale Durchschnittseinkommen 2022 mehr als 6% unter dem aktuellen liegen soll? Ist das nationale - nominelle! - Durchschnittsarbeitseinkommen denn jemals in den letzten 30 Jahren auch nur um ein Promille gefallen? Und 6% minus trotz beginnender Hyperinflation und (nominellen) Reallohnsteigerungen von vsl. knapp 4% allein in diesem Jahr? Egal, der Punkt spielt ja keine generelle Rolle, sondern betrifft eine (spekulative? wegen der afrikanischen Virusmutation?) Prognose. Wichtig war die Systematik hier und da haben wir ja ein identisches Verständnis. Nochmals lieben Dank! LG UHBBei den Werten kommen wir auch - fast - auf das gleiche Ergebnis. Nur in einem Punkt nicht - bei der Errechnung des aktuellen Preises für einen Entgeltpunkt und damit bei der Höhe der zulässigen bzw. erforderlichen Ausgleichszahlung. Das aktuelle nationale Durchschnittsarbeitseinkommen liegt - wenn ich die mir vorliegenden Daten richtig lese - höher als 38.901 Euro, nämlich bei rund 41.500 Euro.Ich schrieb auch 2022, also nächstes Jahr. Einfach mal abwarten!
Sie sollten Erwerbsminderungsrente beantragen. Bei dem geistigen Schaden den Sie augenscheinlich haben, dürften Sie keine Probleme mit der Bewilligung haben.Ich schrieb auch 2022, also nächstes Jahr. Einfach mal abwarten!Hei Jonny, ok, das hatte ich gelesen. Theoretisch kannst Du also in der Tat Recht behalten. Aber wie kommst Du darauf, dass das nationale Durchschnittseinkommen 2022 mehr als 6% unter dem aktuellen liegen soll? Ist das nationale - nominelle! - Durchschnittsarbeitseinkommen denn jemals in den letzten 30 Jahren auch nur um ein Promille gefallen? Und 6% minus trotz beginnender Hyperinflation und (nominellen) Reallohnsteigerungen von vsl. knapp 4% allein in diesem Jahr? Egal, der Punkt spielt ja keine generelle Rolle, sondern betrifft eine (spekulative? wegen der afrikanischen Virusmutation?) Prognose. Wichtig war die Systematik hier und da haben wir ja ein identisches Verständnis. Nochmals lieben Dank! LG UHB
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2021/0701-0800/7…Ich schrieb auch 2022, also nächstes Jahr. Einfach mal abwarten!Hei Jonny, ok, das hatte ich gelesen. Theoretisch kannst Du also in der Tat Recht behalten. Aber wie kommst Du darauf, dass das nationale Durchschnittseinkommen 2022 mehr als 6% unter dem aktuellen liegen soll? Ist das nationale - nominelle! - Durchschnittsarbeitseinkommen denn jemals in den letzten 30 Jahren auch nur um ein Promille gefallen? Und 6% minus trotz beginnender Hyperinflation und (nominellen) Reallohnsteigerungen von vsl. knapp 4% allein in diesem Jahr? Egal, der Punkt spielt ja keine generelle Rolle, sondern betrifft eine (spekulative? wegen der afrikanischen Virusmutation?) Prognose. Wichtig war die Systematik hier und da haben wir ja ein identisches Verständnis. Nochmals lieben Dank! LG UHB
GRA §76a SGB VI (Klausurfrage?)@experte(in) Richtig. Und durch die Division sind es dann die von mir erwähnen EP.Hallo Jonny, ja, korrekt! Dann ist der Umrechnungsfaktor des Jahres 2022 maßgebend (sofern keine Fiktion einer früheren Zahlung vorliegt). Es tritt dann der bereits erwähnte seltene Fall ein, dass die Zahlung höhere Entgeltpunkte (8,9820 EP) bewirkt als eine Zahlung im Jahr 2021. Das niedrigere vorläufige Durchschnittsentgelt im Jahr 2022 macht's möglich! ... aber das wissen Sie ja schon! :-) Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
14000€ (ohne Hilfe vom Prüfer) :-)Cheffe, ich habe genug geheime Rauchzeichen aufsteigen lassen, ....Hallo Makro, aber als Spezialist für Ausgleichsbeiträge werden Sie doch sicherlich noch diese Frage lösen können (notfalls mit Hilfe des Prüfers Ihrer Klausur) Vers. Geb. 03.06.1959 möchte frühestmöglich die AR für langjährig Versicherte beziehen. Die erforderliche Wartezeit von 35 Jahren hat er bereits seit Längerem erfüllt. In der Auskunft zum Aus gleich einer Rentenminderung 03.11.2019 beziffert die DRV die Entgeltpunkte in der Allgemeinen Rentenversicherung mit 35,0000 EP und die Entgeltpunkte (Ost) in der knappschaftlichen Rentenversicherung mit 15,0000 EP (OST). Eine weitere Auskunft wird nicht erteilt. In der Auskunft vom November 2019 wird angegeben, dass die Rentenminderung „zurzeit“ 175,03 € beträgt und durch Zahlung von Beiträgen in Höhe von 49.691,31 € ausgeglichen werden kann. Der Versicherte zahlt jeweils im Dezember 2019, 2020 und 2021 einen Teilzahlungsbetrag von 14.000,00 €. Welchen Betrag sollte er noch im ersten Halbjahr 2022 zahlen, um bei dem schon jetzt bekannten provisorischen Durchschnittsentgelt von 38.901 € die Rentenminderung voll auszugleichen? Vielleicht bekommt der Kandidat ja 100 Punkte hofft jedenfalls mit besten Grüßen Jonny
Vor allem aber sind es alles 'Absichtserklärungen'. Und es bleibt abzuwarten, was davon und wie genau und ab wann es dann auch tatsächlich umgesetzt wird. Aber wenn Sie dann durch zusätzliche Zahlungen Ihre Rente auf ca. 1.700 EUR erhöht haben und davon mit Rentenbeginn ab 2024 (jetzt 60 dann 63) 'nur' einen Anteil von 82,5% versteuern müssen statt 83 % hört sich das doch als 'Schlagzeile' immerhin toll an... Auch wenn IHRE Einzahlungen dann trotzdem noch nicht in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden können... Aber noch ist von den KOA nichts in trockenen Tüchern und alle Spekulationen dazu also nur 'Spekulation'. Aber anscheinend wollen Sie mit Ihren immer weiteren Nachfragen die 'Top 100 Beiträge auf einen Thread' noch erreichen... :-)Cheffe, ich habe genug geheime Rauchzeichen aufsteigen lassen, was 1. Rentenrecht 2. steuerliche Behandlung betrifft. Und zum Schluss noch ein Auszug aus dem Koalitionsvertrag. Wir werden das Urteil des Bundesfinanzhofs zum Alterseinkünftegesetz umsetzen. Eine doppelte Rentenbesteuerung werden wir auch in Zukunft vermeiden. Deshalb soll der Vollabzug der Rentenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben – statt nach dem Stufenplan ab 2025 – vorgezogen und bereits ab 2023 erfolgen. Zudem werden wir den steuerpflichtigen Rentenanteil ab 2023 nur noch um einen halben Prozentpunkt steigen. Eine Vollbesteuerung der Renten wird damit erst ab 2060 erreicht.@Makro: Danke für die Info über diese Absichtserklärung im KOA-Vertrag. Klingt "ganz nett". Und dürfte aus professioneller Sicht auch sehr interessant sein. Aber mehr als pseudosoziale Tünche ist es wohl nicht? Macht wohl bei den allerwenigsten einen echten, fühlbaren Unterschied - ? Dagegen wird der von der KOA wohl auch erneut vorgesehene Rentenkürzungs-Nachholfaktor die Renten weiter in gewünschter Manier drücken... ?
Bei meiner Prüfung waren Schätzungen nicht erlaubt. Und wenn sie dann noch um einen Tausender daneben liegen gibt es weder EP, noch pEP und auch keine Punkte für das PrüfungszeugnisSchwer zu sagen, aber ca. 8200 Euro?Nein, ist schon etwas mehr als die 8200€.
Rentenbeginn 1.7.22, Abschlag in % 11,4 Die 'Fiesität' dieser Prüfungsfrage liegt glaub ich daran, dass der Durchschnittswert des Einkommens Ost und West unterschiedlich ist und deshalb der 'Kaufwert' auf die Ost-EP ein anderer ist als auf die West-EP. Der Zugangsfaktor selbst wird dadurch ja nicht beeinflusst, der ist auf die EP Ost und West gleich. *grübel, grübel...*Bevor ich als Lehrling nun zur evt. Höchstleistung auflaufe (handschriftliche Berechnungen/ohne Rechnerunterstützung!), noch 2 (Hilfs)Fragen bezüglich des Probanden: 1. Seine persönlichen Entgeltpunkte in der RV vermindern sich beim frühmöglichsten Renteneintritt (Altersrente für langjährig Versicherte = 63 = Renteneintritt = 01.07.2022) um 6,085pEP (Regelkreis West). Die Regelaltersgrenze würde am 01.09.2025 = 66 +2 Monate erreicht werden. Ja/Nein? 2. der Zugangsfaktor des Probanden beträgt 0,886 Ja/Nein?Bei meiner Prüfung waren Schätzungen nicht erlaubt. Und wenn sie dann noch um einen Tausender daneben liegen gibt es weder EP, noch pEP und auch keine Punkte für das PrüfungszeugnisSchwer zu sagen, aber ca. 8200 Euro?Nein, ist schon etwas mehr als die 8200€.
Bevor ich als Lehrling nun zur evt. Höchstleistung auflaufe (handschriftliche Berechnungen/ohne Rechnerunterstützung!), noch 2 (Hilfs)Fragen bezüglich des Probanden: 1. Seine persönlichen Entgeltpunkte in der RV vermindern sich beim frühmöglichsten Renteneintritt (Altersrente für langjährig Versicherte = 63 = Renteneintritt = 01.07.2022) um 6,085pEP (Regelkreis West). Die Regelaltersgrenze würde am 01.09.2025 = 66 +2 Monate erreicht werden. Ja/Nein? 2. der Zugangsfaktor des Probanden beträgt 0,886 Ja/Nein?Nein, ist schon etwas mehr als die 8200€.Bei meiner Prüfung waren Schätzungen nicht erlaubt. Und wenn sie dann noch um einen Tausender daneben liegen gibt es weder EP, noch pEP und auch keine Punkte für das Prüfungszeugnis
Hast Du denn dafür keine Exceltabelle? Oder reicht der Taschenrechner? P.S. Wir schaffen noch die 100(handschriftliche Berechnungen/ohne Rechnerunterstützung!)...DAS nenn ich wahres handwerkliches Geschick - das Auge auf dem Papier ersetzt den digitalen Laser, und bevor der flasch reflektiert... ;-)) Gruß w.
Gibt entsprechend der Abweichung vom Ergebnis 6 Minuspunkte für die Prüfung. Und das ganz ohne W*lfgangs Exceltabelle bzw. Taschenrechner? Alle Achtung!°@Makro Nein, die 35 EP ARV-West vermindern sich mit dem Zugangsfaktor von 0,0886 auf 31,01 EP West und die 15 EP KnRV-Ost auf 13,29 EP-KnRV Ost, also – wenn man die unsinnigerweise zusammenzählt – ergeben sich nur 5,7 Verminderungspunkte (nicht persönliche EP) @Siehe hier Da ist was dran! Kommt auch in der Praxis vor. Fies wäre es, wenn der Proband auch noch EP-ARV-Ost und EP-KnRV-West hätte.ca. 1,13 EP sind noch auszugleichen, kostet 9200€ in 21,nächstes Jahr 700€ billiger (konsensfähig?)
Was meint ihr wie die Birne qualmt, und ich komme auf weniger als der Latino weiter oben.(handschriftliche Berechnungen/ohne Rechnerunterstützung!)...DAS nenn ich wahres handwerkliches Geschick - das Auge auf dem Papier ersetzt den digitalen Laser, und bevor der flasch reflektiert... ;-)) Gruß w.
Ohne nähere Kenntnisse, an welchem Ort der Qualm aufsteigt bzw. anderer Angaben zur IP oder mail kann ich leider meine Excel nicht beifügen. Der Latino scheint sogar ein Programm zu haben, richtig?...DAS nenn ich wahres handwerkliches Geschick - das Auge auf dem Papier ersetzt den digitalen Laser, und bevor der flasch reflektiert... ;-)) Gruß w.Was meint ihr wie die Birne qualmt, und ich komme auf weniger als der Latino weiter oben.
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