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Experten-Antwort

Im Nachhinein verbeamtet - wie verhält sich das mit ges. Rente

von RB18.08.2021 | 13:06
109 Ansichten
5 Antworten

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Sehr geehrte Forenmitglieder, wer hat Erfahrung damit wie es sich mit der gesetzlichen Altersrente verhält, in die lebenslang Beiträge flossen und nun Betreffender (Feuerwehrdienst) mit 60 pensioniert wurde (rückwirkend verbeamtet) und seither eine Pension erhält. Nun steht die Regelaltersrentenbeantragung an. Wird die Pension mit der Rente verrechnet oder umgekehrt? Erhält Betreffender einen Zuschuss zur pKV und wie wird dieser ermittelt? Vielen Dank für Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo RB,

eine Anrechnung der Pension auf die gesetzliche Rente erfolgt nicht. Umgekehrt, also dass die Pension gekürzt wird aufgrund der gesetzlichen Rente, ist ein Anrechnung durchaus möglich. Hierzu sollten Sie sich jedoch an die entsprechende Pensionskasse wenden.

Sie können einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung beantragen. Dies können Sie direkt bei der Beantragung Ihrer Rente ansprechen. Die Höhe des Zuschusses beträgt zur Zeit 7,3 Prozent Ihrer gesetzlichen Rente.

Viele Grüße

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Verzeihung, der Zusatzbeitrag ist mir entfallen. Also:

Sie erhalten als Zuschuss den halben Betrag, der sich aus der Anwendung des allgemeinen Beitragssatzes zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes auf den Zahlbetrag Ihrer Rente ergibt. Der Zuschuss wird jedoch auf die Hälfte Ihrer tatsächlichen Beitragsaufwendungen begrenzt.

Hälfte des aktuellen Beitragssatzes + aktuellen durchschnittlichen Zusatzbeitrages = 7,95 Prozent

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3 Antworten

Ältesteram 18.08.2021 | 15:01
eine Anrechnung der Pension auf die gesetzliche Rente erfolgt nicht. Umgekehrt, also dass die Pension gekürzt wird aufgrund der gesetzlichen Rente, ist ein Anrechnung durchaus möglich. Hierzu sollten Sie sich jedoch an die entsprechende Pensionskasse wenden. Sie können einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung beantragen. Dies können Sie direkt bei der Beantragung Ihrer Rente ansprechen. Die Höhe des Zuschusses beträgt zur Zeit 7,3 Prozent Ihrer gesetzlichen Rente. Viele Grüße Hallo Experte, beträgt der Zuschuss zur KV nicht 7,85% oder liege ich da falsch?
Berateram 18.08.2021 | 15:08
Zitat von Ältester anzeigen
Hallo RB, eine Anrechnung der Pension auf die gesetzliche Rente erfolgt nicht. Umgekehrt, also dass die Pension gekürzt wird aufgrund der gesetzlichen Rente, ist ein Anrechnung durchaus möglich. Hierzu sollten Sie sich jedoch an die entsprechende Pensionskasse wenden. Sie können einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung beantragen. Dies können Sie direkt bei der Beantragung Ihrer Rente ansprechen. Die Höhe des Zuschusses beträgt zur Zeit 7,3 Prozent Ihrer gesetzlichen Rente. Viele Grüße Hallo Experte, beträgt der Zuschuss zur KV nicht 7,85% oder liege ich da falsch?
Der Zuschuss beträgt 7,95 % der Bruttorente, begrenzt auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen zur privaten Krankenkasse.
W°lfgangam 19.08.2021 | 21:09
...hmm - schöne Frage für die Ausbildungsabteilung - was passt in der Frage/Behauptung grundsätzlich nicht zusammen, und wo liegen die etwaigen Alternativen für die Richtigkeit? ;-) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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