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Experten-Antwort

Integrationsfachdienst nach psychosomatischer medizinischer Reha

von Stefanie21.03.2022 | 11:04
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Während meiner medizinischen Reha hat sich ergeben, das eine inclusion mit Hilfe des Inetgrationsfachdienst bei mir Sinn ergibt. Wer ist der Kostenträger bezüglich Lebensunterhalt während der "Wartezeit" bis zum eigentlichem Beginn der Beschätigungsaufnahme in einen Integrationsbetrieb? Wer ist der Kostenträger während der Beschäftigung in einen Integrationsbetrieb? ALG 1 Anspruch besteht keiner. Evtl. Krankengeld. Hängt natürlich davon ab, ob ich arbeitsfähig oder arbeitsunfähig aus der Reha entlassen werde. Werde ich in diesem Fall eher Arbeitsunfähig aus der Reha entlassen, so das als Überbrückung weiterhin Krankengeldanspruch besteht oder als Arbeitsfähig, das ich mich dann beim Jobcenter melden muss? Würde ich vom Jobcenter überhaupt Geld bekommen, wenn ich ohne die Hilfen des Integrationsfachdienstes auf dem Arbeitsmarkt nicht vermittelbar bin?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Stefanie,

1. Wer ist der Kostenträger bezüglich Lebensunterhalt während der "Wartezeit" bis zum eigentlichem Beginn der Beschätigungsaufnahme in einen Integrationsbetrieb?

Der Zeitraum der med. Reha ist in der Regel durch die Zahlung von Übergangsgeld abgedeckt. Diese Leistung endet grds. mit der Entlassung aus der med. Reha. Im Anschluss wird die Leistung weitergezahlt, die auch vor der Reha gezahlt wurde.

Eine Art Wartezeit bis zum Beginn einer Beschäftigung ist dabei unerheblich.

2. Wer ist der Kostenträger während der Beschäftigung in einen Integrationsbetrieb?

Inklusionsbetriebe sind Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes, die sich neben ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit einen sozialen Auftrag gegeben haben: Sie beschäftigen, qualifizieren oder vermitteln schwerbehinderte Menschen, die am Arbeitsmarkt besonders benachteiligt sind.

Derartige Betriebe werden durch die Landesämter für Soziales, Jugend und Familie entsprechend gefördert. Entsprechende bundeslandspezifische Förderprogramme werden diesbezüglich vorgehalten.

3. ALG 1 Anspruch besteht keiner. Evtl. Krankengeld. Hängt natürlich davon ab, ob ich arbeitsfähig oder arbeitsunfähig aus der Reha entlassen werde. Werde ich in diesem Fall eher Arbeitsunfähig aus der Reha entlassen, so das als Überbrückung weiterhin Krankengeldanspruch besteht oder als Arbeitsfähig, das ich mich dann beim Jobcenter melden muss?

Ob Sie arbeitsunfähig oder arbeitsfähig entlassen werden entscheiden die Ärzte der Reha- Klinik. Damit ein möglicher Anspruch auf Krankengeld geprüft werden kann, sollten sie sich mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen. Dort kann man Ihnen diesbezüglich eine verbindliche Auskunft geben.

4. Würde ich vom Jobcenter überhaupt Geld bekommen, wenn ich ohne die Hilfen des Integrationsfachdienstes auf dem Arbeitsmarkt nicht vermittelbar bin?

Besteht kein Anspruch mehr auf ALG 1, so besteht die Möglichkeit Leistungen beim Jobcenter zu beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass sie sich (trotz gesundheitlicher Einschränkungen) dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Diese Tatsache ist unabhängig davon, ob Leistungen des Integrationsfachdienstes angezeigt sind. Derartige Leistungen dienen als vermittlungsunterstützende Maßnahmen der Wiedereingliederung in den allg. Arbeitsmarkt und stehen daher grds. nicht im Widerspruch zu möglichen finanziellen Leistungen des Jobcenters.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Sozialdienstam 21.03.2022 | 13:45
Die DRV zahlt Übergangsgeld, wenn Sie an einer Maßnahme teilnehmen, die Sie an einer Berufstätigkeit hindert, also z.B. in Vollzeit. Die Betreuung durch den IFD, wie ich sie kenne, sind alle 14 Tage ein Gesprächstermin. Daher Jobcenter oder Krankenkasse. Aber wie gesagt, ich würde Ihnen nochmal zu einem Gespräch mit dem Sozialdienst raten, um Ihre offenen Fragen zu klären.
Sozialdienstam 21.03.2022 | 11:53
Sie sollten sich die Sache mit dem Integrationsfachdienst nochmal vom Sozialdienst Ihrer Klinik erklären lassen. Die IFd unterstützt (in erster Linie schwerbehinderte) Arbeitssuchende. Sie helfen also bei der Suche nach möglichen Arbeitgebern und machen eine Art Bewerbungstrainig. Eine Integrationsfirma ist was ganz anderes und gerade dafür braucht man eigentlich keinen IFD. Was Sie noch wissen müssen, ist dass der IFD auch einen Kostenträger braucht. Da Sie aktuell auf Reha sind, wird die DRV hier ihr Ansprechpartner sein. Der erste Schritt ist also ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Bzgl. der finanziellen Versorgung wird wohl ihre Krankenkasse bei Arbeitsunfähigkeit bzw. sonst das Jobcenter sein.
Stefanieam 21.03.2022 | 13:25
Wenn die DRV Kostenträger ist, bekommt man da nicht Übergangsgeld? Warum ist dann in diesem Fall das Jobcenter oder die Krankenkasse(bei AU) für den Lebensunterhalt zuständig?
Deutsche Rentenversicherung
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