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Experten-Antwort

Ist das DRV- Gutachten bindend für die Agentur für Arbeit

von Alex3021.11.2020 | 11:16
909 Ansichten
8 Antworten

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Kurz zu memeiner Situation: werde am 12.Januar ausgesteuert, Arbeitsverhältnis besteht noch. Bin von der DRV leistugsfähig unter3 Stunden für den jetzigen job eingestuft.LTA bewilligt. Meine Frage jetzt: kann mich das Arbeitsamt nach der Aussteuerung überbrückend wieder zu meinem alten Arbeitgeber zurückschicken, trotz des Gutachtens der DRV? Oder ist das Gutachten der DRV über meine nicht mehr vorhandene Leistungsfähigkeit im alten Job bindend für die Agentur? Ich hoffe es.Ich kann nicht mehr zurück aus psychischen Gründen, habe aber Angst zu kündigen, aufgrund der drohenden Sperrzeit.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Alex30,

die Entscheidung der Rentenversicherung ist für die Agentur für Arbeit nicht bindend und auch nicht umgekehrt.

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7 Antworten

Laieam 21.11.2020 | 12:14
Als Laie würde ich, völlig objektiv betrachtet, sagen, wie die AfA mit der Entscheidung der DRV umgeht, müssen Sie mit der AfA und nicht mit der Rentenversicherung klären. Scheint mir jedenfalls eine logische Schlussfolgerung zu sein.
Schadeam 21.11.2020 | 12:31
Arbeitsunfähigkeit bedeutet im allgemeinen dass Sie Ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr machen können. Deshalb schreibt Ihr Arzt Sie au und die DRV hat LTA bewilligt; andere Arbeiten sollten demnach möglich sein. Da wird die Agentur Sie wohl kaum wieder zur alten Arbeit "zwingen", oder? Aber wenn doch müssen Sie das Problem mit denen und nicht mit uns (DRV) klären.
Alex30am 21.11.2020 | 12:56
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Und da ja LTA in Form einer Umschulung bewilligt sind, ist es ja eigentlich klar, dass der alte Job nicht mehr geht. Wenn ein leidensgerechter Arbeitsplatz vorhanden wäre, müsste ich ja nicht krankgeschrieben werden und nicht umgeschult. Nur ich mach mir immer alles nen Kopf. Sorry!
Cosimaam 21.11.2020 | 13:24
Eine Vermittlung in Arbeit erfolgt unter Berücksichtigung der körperlich-geistigen, sowie persönlicher Eignung. Hierfür wird u. U. eine medizinische Beurteilung nötig,wofür es verschiedene medizinische Dienste gibt. AfA und DRV sind Körperschaften öffentlichen Rechtes und und können derartiges bewerkstelligen. Die AfA könnte Sie zwar auch zum zum medizinischen Dienst des Hauses schicken, allerdings sind Doppeluntersuchungen durchaus fragwürdig. Zudem gilt das Attest der DRV als höherwertig(zumindest bei EMR ist das so). Im Prinzip sollte das Gutachten der DRV von der AfA anerkannt werden, da man davon ausgehen kann, dass die DRV umfassend geprüft hat. Wenn Sie nicht mehr tauglich für Ihre Tätigkeit sind, muss Ihnen das jemand medizinisch bescheinigen und das hat der ärztliche Dienst der DRV getan. Ich sehe keinen Grund, warum die AfA das anzweifeln sollte. Solche Einschätzungen inklusive gewährter LTA fallen nicht so vom Himmel, dass sollte auch der AfA klar sein!
Siehe hieram 21.11.2020 | 16:20
Beziehen Sie denn JETZT schon Arbeitslosengeld? Vermutlich nicht, denn dann würde die 'Aussteuerung' bei der Krankenkasse 'egal' sein. Und da Ihnen bereits Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) bewilligt wurden, wäre DANN im Rahmen des § 145 SGB III erst einmal die Agentur für Arbeit zuständig. Sofern ein Anspruch auf ALGI noch nicht aus anderen Gründen erschöpft ist. Hört sich aber nicht so an, da Sie Ihren Arbeitsplatz ja noch haben. Eine Sperrzeit haben Sie vermutlich auch nicht zu befürchten, eben weil Sie den § 145 SGB III dann in Anspruch nehmen können. Ob dann die Rentenversicherung mit der Agentur für Arbeit irgendetwas hin- und her rechnet, wird sich zeigen und hängt davon ab, wann Ihre LTA beginnt. Selbst kündigen sollten Sie so oder so nicht, das wird vermutlich Ihr Arbeitgeber irgendwann von sich aus tun... Zu dem §145 SGB II hier nachzulesende weitere Informationen: https://sozialversicherung-kompetent.de/sozialversicherung/allge… Machen Sie sich nicht zu viele Gedanken, sondern kümmern Sie sich nun vorrangig um Ihre Gesundheit. Viel Erfolg für die LTA und alles Gute!
Alex30am 21.11.2020 | 16:24
Vielen Dank euch!!
Alex30am 24.11.2020 | 14:04
würde heißen, die Agentur für Arbeit kann mich schön wieder zu meinem Arbeitgeber zurückschicken, da ich nicht gekündigt bin. Und da ich definitiv nicht mehr zurückgehe, krieg ich ne Sperrzeit mit Sicherheit.
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