Hallo benito63,
bitte klären Sie zunächst mit der Agentur für Arbeit, inwieweit Sie bei einer Rücknahme des Widerspruches über die Ablehnung der Erwerbsminderungsrente mit Konsequenzen beim Bezug von ALG1 zu rechnen haben.
Je nach Ergebnis können Sie Ihren Widerspruch zurückziehen, ggf. sollten Sie Ihre Gesamtsituation zuvor auch nochmals in einem Gespräch mit dem VdK erörtern .
Einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente können Sie jederzeit erneut stellen, bedenken Sie jedoch, dass sich Änderungen in Ihrer gesundheitlichen Situation ergeben haben sollten, ansonsten wäre ggf. erneut mit einer Ablehnung der Rente zu rechnen.