Hallo Hüfti,
ob die Fortsetzung oder der Abbruch der IRENA-Maßnahme aus sozialmedizinischer Sicht sinnvoll ist, kann von hier aus nicht beurteilt werden.
Können Sie die Leistung zur Nachsorge aus medizinischen Gründen nicht mehr fortsetzen, sollten Ihnen grundsätzlich keine Nachteile von Seiten der Rentenversicherung daraus erwachsen.
Gegebenenfalls wäre es sinnvoll, mit einem Arzt abzuklären, ob nicht doch eine Fortsetzung sinnvoll wäre. Im Falle eines Abbruchs Ihrerseits sollten Sie Vorsorglich Kontakt mit der Sachbearbeitung Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers aufnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der deutschen Rentenversicherung