Hallo Waltraud,
die Beitragszeiten für das Arbeitslosengeld vom 20.05.2020 bis 14.03.2021 und das Krankengeld vom 15.03.2021 bis 31.07.2022 werden in der Wartezeit für die Rente für besonders langjährig Versicherte berücksichtigt.
Die Zeit des Arbeitslosengeldes ab 01.08.2022 wird jedoch nur angerechnet, wenn die Arbeitslosigkeit durch eine Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bedingt ist. Dies gilt für die Wartezeit von 45 Jahren und für Zeiten in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn.
Wir empfehlen Ihnen daher, eine Rentenauskunft für die Rente für besonders langjährig Versicherte anzufordern.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung