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Experten-Antwort

Jahrgang 61 - Arbeitsmarktrente - GdB 30 - Ab wann kann ich in Altersrente wechseln?

von Susi28.06.2021 | 15:51
83 Ansichten
6 Antworten

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Hallo ich beziehe seit 2019 eine Arbeitsmarktrente und stelle mir jetzt zwei Fragen, Frage 1: ab wann ich diese in die Regelaltersrente umwandeln könnte. Ich habe 35 Jahre voll bin 60 Jahre alt und habe keine Schwerbehinderung. (GdB 30). Frage 2: Wie hoch sind dann noch die Abschläge die dann zusätzlichzu den 10,8% abgezogen werden. Vielen Dank für alle kompetenten Antworten :-)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Susi,

für das Geburtsjahr 1961 wurde die Regelaltersgrenze auf 66 + 6 Monate angehoben.

Die Altersrente für langjährig Versicherte könnten Sie ab 63 in Anspruch nehmen.

Die Rentenhöhe bleibt in der Regel gleich.

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5 Antworten

Siehe hieram 28.06.2021 | 16:34
Im Jahr 2024. Der genaue Monat hängt von Ihrem Geburtstag ab, Sie können den Rechner hier rechts auf der Seite nutzen. Es werden eigentlich keine weiteren Abschläge berechnet, in der Regel bleibt die Höhe der bisherigen EM-Rente erhalten, wenn Sie direkt in eine Nachfolgerente wechseln (Besitzschutz). In jedem Fall würde aber neu gerechnet. Und je nach Ergebnis der höhere Anspruch bezahlt. Niedriger als bisher kann es aber durch diesen Besitzschutz nicht werden.
KSCam 28.06.2021 | 16:40
Unterstellt Sie sind Jg 61 können Sie ab 63 (also irgendwann 2024) in Altersrente für langjährig Versicherte gehen. Da Sie nach der Regelaltersrente gefragt haben ist die erst mit 66 plus 6 Monaten möglich (also erst ca 2027). Aber egal ob 2024 oder 2027 wird sich wohl eh nur der Name der Rente ändern, für die Auszahlung ist das wohl unerheblich.
Susiam 28.06.2021 | 16:43
Zitat von Siehe hier anzeigen
Hallo ich beziehe seit 2019 eine Arbeitsmarktrente und stelle mir jetzt zwei Fragen, Frage 1: ab wann ich diese in die Regelaltersrente umwandeln könnte. Ich habe 35 Jahre voll bin 60 Jahre alt und habe keine Schwerbehinderung. (GdB 30).
Im Jahr 2024. Der genaue Monat hängt von Ihrem Geburtstag ab, Sie können den Rechner hier rechts auf der Seite nutzen. Es werden eigentlich keine weiteren Abschläge berechnet, in der Regel bleibt die Höhe der bisherigen EM-Rente erhalten, wenn Sie direkt in eine Nachfolgerente wechseln (Besitzschutz). In jedem Fall würde aber neu gerechnet. Und je nach Ergebnis der höhere Anspruch bezahlt. Niedriger als bisher kann es aber durch diesen Besitzschutz nicht werden.
Vielen, lieben Dank
Susiam 28.06.2021 | 16:48
Unterstellt Sie sind Jg 61 können Sie ab 63 (also irgendwann 2024) in Altersrente für langjährig Versicherte gehen. Da Sie nach der Regelaltersrente gefragt haben ist die erst mit 66 plus 6 Monaten möglich (also erst ca 2027). Aber egal ob 2024 oder 2027 wird sich wohl eh nur der Name der Rente ändern, für die Auszahlung ist das wohl unerheblich.
Vielen Dank ich habe natürlich die Altersrente für langjährige Versicherte gemeint.
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