Hallo Susi,
für das Geburtsjahr 1961 wurde die Regelaltersgrenze auf 66 + 6 Monate angehoben.
Die Altersrente für langjährig Versicherte könnten Sie ab 63 in Anspruch nehmen.
Die Rentenhöhe bleibt in der Regel gleich.
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Hallo Susi,
für das Geburtsjahr 1961 wurde die Regelaltersgrenze auf 66 + 6 Monate angehoben.
Die Altersrente für langjährig Versicherte könnten Sie ab 63 in Anspruch nehmen.
Die Rentenhöhe bleibt in der Regel gleich.
Vielen, lieben DankHallo ich beziehe seit 2019 eine Arbeitsmarktrente und stelle mir jetzt zwei Fragen, Frage 1: ab wann ich diese in die Regelaltersrente umwandeln könnte. Ich habe 35 Jahre voll bin 60 Jahre alt und habe keine Schwerbehinderung. (GdB 30).Im Jahr 2024. Der genaue Monat hängt von Ihrem Geburtstag ab, Sie können den Rechner hier rechts auf der Seite nutzen. Es werden eigentlich keine weiteren Abschläge berechnet, in der Regel bleibt die Höhe der bisherigen EM-Rente erhalten, wenn Sie direkt in eine Nachfolgerente wechseln (Besitzschutz). In jedem Fall würde aber neu gerechnet. Und je nach Ergebnis der höhere Anspruch bezahlt. Niedriger als bisher kann es aber durch diesen Besitzschutz nicht werden.
Vielen Dank ich habe natürlich die Altersrente für langjährige Versicherte gemeint.Unterstellt Sie sind Jg 61 können Sie ab 63 (also irgendwann 2024) in Altersrente für langjährig Versicherte gehen. Da Sie nach der Regelaltersrente gefragt haben ist die erst mit 66 plus 6 Monaten möglich (also erst ca 2027). Aber egal ob 2024 oder 2027 wird sich wohl eh nur der Name der Rente ändern, für die Auszahlung ist das wohl unerheblich.
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