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Experten-Antwort

Justus

von Früher in Rente03.12.2019 | 08:57
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Regelaltersrente beginnt am 01.07.2025. Jahrgang 59. Am 01.07.2021 gehe ich in die Arbeitslosigkeit. Danach möchte ich am 01.07.2023 mit 7,2 % Abschläge in die vorzeitige Rente gehen. Die Abschläge möchte ich gerne vor meiner Arbeitslosigkeit in zwei Raten 2020 und 2021 durch Ausgleichszahlungen verhindern. Es werden ca. 140,00 Euro Abschlag sein. D.h ca. 25.000 Euro Ausgleichszahlungen. Spricht rechtlich irgendetwas gegen diese Vorgehensweise?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Justus,

bevor Sie die entsprechenden Ausgleichzahlungen nach § 187a SGB VI vornehmen können, ist ein Antrag (V0210,https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0210.html)erforderlich.

Hierauf bekommen Sie eine spezielle Rentenauskunft, aus der Sie die Höhe der maximalen Ausgleichsumme erfahren.

Da Sie beabsichtigen erst 2023 in die Rente zu gehen, sollte Sie die Frage nach der jährlichen Einzahlungssumme ggf. nochmal mit Ihrem Steuerberater klären.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

11 Antworten

Hmam 03.12.2019 | 09:25
Wäre es bei dem Vorlauf nicht möglich, eine Anschlussbeschäftigung zu finden?
Justusam 03.12.2019 | 09:41
Diese Frage stellt sich nicht, da ich ab dann nicht mehr arbeiten möchte und mein Leben genießen will. Meine finanziellen Reserven reichen mir dann.
Jonnyam 03.12.2019 | 09:54
Wäre es bei dem Vorlauf nicht möglich, eine Anschlussbeschäftigung zu finden?
Diese Frage stellt sich nicht, da ich ab dann nicht mehr arbeiten möchte und mein Leben genießen will. Meine finanziellen Reserven reichen mir dann.
Rechtlich ist das schon möglich. Aber bei 140 € Abschlag dürfte der zum vollen Ausgleich erforderliche Betrag wohl nicht nur bei 25.000 sondern eher bei 33.000 € liegen. Vielleicht noch in diesem Jahr etwas zahlen?
Paulam 03.12.2019 | 16:06
Das lohnt doch gar nicht. Wie lange wollen sie denn leben, um die Einmalzahlungen wieder rauszubekommen? Da rechnen sie noch mal genauer
W°lfgangam 03.12.2019 | 19:52
Hallo Paul, wie sehe denn Ihre Prognose aus - Sie können ja offensichtlich 'genauer rechnen' - los, überraschen Sie den Fragesteller mit Daten/Zahlen ;-) Gruß w. PS: Ich schätze, dass bereits nach 15 Jahren die effektive Einzahlungssumme wieder im heimischen Tresor sein könnte - gemessen an moderaten Rentensteigerungen von 2 %. UND, ggf. folgt nach Ableben noch eine erhöhte Hinterbliebenenrente. *) Verglichen mit diversen priv. 'Sofortrentenangeboten' sieht das doch sehr 'lohnend' aus – oder?! *) ich kenne allerdings niemanden, der es wirklich als 'toll' empfunden hätte, zunächst nach einer Vorlaufzeit/Einzahlungsphase/Kapitalabfluss und anschließender häppchenweiser Auszahlung bei Erreichen gegen 80 dann die Sektschaumparty im Rollator geben zu wollen *g PPS: Wie von @Jonny ergänzt, der Ausgleichsbetrag wird bei 33/35000 EUR liegen. Genauer kann die Ausgleichszahlung nach DRV-Merkblatt/Seite 35 ermittelt werden: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… TIPP: die Ausgleichszahlung ist natürlich auch für den vollen Abschlag bei vermeintlichem Rentenbeginnalter 63 = 11,4 % möglich, wenn man noch ein paar 10T extra im Tresor schimmeln hat und die max. möglichen zusätzlichen EP (auch bei späterem Rentenbeginn) ausreizen möchte.
suchenwiam 03.12.2019 | 20:53
Ich habe zu meiner um 10.2% abgeschlagenen "langjährig"-Rente mit 63 noch 4.48 pEP freiwillig nachgekauft. (0.3 folgen im Januar). Platte Amortisationsdauer (brutto, ohne Berücksichtigung von Inflation/Rentenerhöhungen): 253 Monate, also gut 21 Jahre. Ob sich das "rentiert", ist eine versicherungsmathematische Frage (Sterbetafel!), Witwe oder Waisen würde ich nicht mehr hinterlassen... Ich gehe das Risiko jedenfalls ein. Wenn ich nicht so lange lebe, kommt der Rest der Versichertengemeinschaft zugute :)
KSCam 03.12.2019 | 21:56
Ist egal wie man es rechnet von der Lebensdauer abhängig. Zu bedenken ist auch, dass man bei 140 € höherer Rente ca 15 € mehr an KV und Pflegebeiträgen zahlt und in der Rentenphase ein höheres steuerpflichtiges Einkommen hat und dann wieder mehr Steuern zahlt. Ob es sich nun nach 15 oder nach 20 Jahren amortisiert hat - das muss jeder im Einzelfall für sich entscheiden.
Justusam 03.12.2019 | 21:31
Ich kann die Ausgleichszahlung doch bei der Steuererklärung geltend machen und habe dann noch einen zusätzlichen Vorteil
suchenwiam 03.12.2019 | 21:10
Dazu muss man aber auch sagen: ich habe die frw.Beiträge so gewählt, dass der steuerliche Sonderaufwand Altersvorsorge genau genutzt wurde. Für die 2018 gezahlten Beiträge wurden knapp 30% Steuern erstattet, verkürzt die Amortisationszeit also auf knapp 15 Jahre. Die 0.3 zusätzlichen pEP (brutto: 11€, netto 10€/mo) sollten auch den für alle Zukunft geltenden Rentenfreibetrag (wird 2020 festgesetzt) entsprechend leicht erhöhen.
W°lfgangam 03.12.2019 | 22:58
Zitat von suchenwi anzeigen
Hallo suchenwie, optimale Strategie! Genau auf dieser Schiene bin ich vollkommen bei Ihnen - und genauso 'gefühlt' gebe ich es an Nachfragende weiter. Individuell muss jeder für sich selbst entscheiden /Steuerberater fragen /auf die zukünftige Rentenentwicklung bauen/vertrauen ...und seine Lebenserwartung auswürfeln :-) Gruß w. PS: ...hmm @Paul? ...HALLO Paul??? Hat er immer noch nicht die 'richtigen' Würfel gefunden, um sein Statement zu untermauern!?? ;-)
suchenwiam 03.12.2019 | 22:49
Gewiss, niemand weiss, wie lange er noch lebt (die Römer sagten: "mors certa, hora incerta"), auch die Sterbetafeln nicht. Und wie gut dieses Leben zum Ende hin noch ist... Klar wird auf mehr Rente auch mehr KV, PV, Steuern fällig. Das ist deren Anteil. Gegönnt. Schwieriger wird es bei stationärer Pflegebedürftigkeit, da reicht die beste Rente nicht mehr. Ich hoffe (und arbeite daran), dass ich nie in das Stadium komme. Mit der Amortisation der frw.Beiträge ist es dann aus, und mit vielem anderem vom bisherigen Leben auch. Lieber rechtzeitig seinen Abschied nehmen.
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