Hallo Antje,
nach den gesetzlichen Vorschriften hat die Rentenversicherung den höchsten der bestehenden zeitgleichen Ansprüche zu leisten.
Sofern sich die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente hinzieht (z.B. weil noch kein Schwerbehindertenausweis vorliegt oder noch ein Gutachten erstellt werden muss), wird ggf. zunächst eine niedrigere Rente geleistet (z.B. Rente für langjährig Versicherte) bei der der Anspruch feststeht.
Ein sogenannter paralleler Anspruch ist nur dann ausgeschlossen, wenn die Erwerbsminderungsrente nach der Altersrente beginnen würde.
Grundsätzlich können Sie Ihren Rentenantrag aber auch auf eine bestimmte Rentenart beschränken.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung