Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Kann ich freiwillig bezahlte Beiträge zurück bekommen?

von Michael M23.11.2017 | 20:36
1768 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, ich habe in den 80er Jahren mal drei Jahre freiwillig Beiträge zur Rentenversicherung bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte geleistet (recht viel). Aufgrund beruflicher Veränderungen habe ich das dann beendet. Kann ich diese Beiträge zurück fordern? Danke für eine Antwort. MfG Michael M

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michael M,

Sie haben diese freiwilligen Beiträge damals rechtmäßig und wirksam gezahlt, so dass eine Rückforderung nicht möglich ist.

Sofern die Voraussetzungen für eine Beitragserstattung nach § 210 SGB VI gegeben sind, käme eine Erstattung in Höhe der Hälfte der Beiträge in Frage. Beiträge werden jedoch nur dann erstattet, wenn der Versicherte weder versicherungspflichtig ist noch das Recht zur freiwilligen Versicherung hat oder wenn der Versicherte die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit von 60 Monaten nicht erfüllt hat. Eine weitere Erstattungsmöglichkeit besteht, wenn der Versicherte zum Beispiel als Beamter, als Soldat oder Mitglied einer Versorgungseinrichtung versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit ist und die allgemeine Wartezeit nicht gegeben ist.

Sofern für Sie eine der Erstattungsmöglichkeiten in Frage kommt, sollten Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.

Aus den von Ihnen gezahlten freiwilligen Beiträgen können Sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze nur dann eine Rentenleistung erhalten, wenn die allgemeine Wartezeit erfüllt ist, das heißt, wenn für 60 Kalendermonate Pflicht- oder freiwillige Beiträge entrichtet wurden.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michael M,

nachdem Sie im Jahr 1952 geboren sind, erreichen Sie die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren + 6 Monaten. Nach Ihrer Schilderung ist bei Erreichen dieser Regelaltersgrenze die allgemeine Wartezeit mit den bisher gezahlten 46 Beitragsmonaten nicht erfüllt, so dass für Sie eine Beitragserstattung nach § 210 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI in Frage kommt. Die Beitragserstattung erfolgt nur auf Antrag, durch die Erstattung wird das bisherige Versicherungsverhältnis aufgelöst. Bitte beachten Sie, dass die freiwilligen Beiträge nur zur Hälfte erstattet werden.

Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung. Hier werden Sie auch dahingehend informiert, ob eine (niedrige) freiwillige Beitragszahlung zur Erfüllung der allgemeinen Wartezeit und dann die Gewährung einer Regelaltersrente aus allen entrichteten freiwilligen Beiträgen für Sie eventuell günstiger sind.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

11 Antworten

Fastrentneram 23.11.2017 | 20:38
Nein! Eingezahlt bleibt eingezahlt!
W*lfgangam 23.11.2017 | 21:46
Hallo Michael M, eine _rechtswirksame_ Beitragseinzahlung ist nicht rückgängig zu machen. Eine Erstattung der Beiträge ist nur dann möglich, wenn Sie in einem versicherungsfreien Beschäftigungsverhältnis (Beamter, berufsständisch Versicherter) stehen und die Mindestversicherungszeit von 60 Monaten nicht erreicht haben, oder die Regelaltersgrenze ohne Rentenanspruch erreicht haben, oder ausschließlich eine 'passende' Staatsangehörigkeit besitzen und sich in einem Nicht-EU-Land/Nicht-SV-Abkommensstaat aufhalten ...Thailand z. B. Eine Beitragserstattung wegen 'Irrtum' gibt es nicht! Gruß w.
Michael Mam 24.11.2017 | 09:29
Guten Morgen, zunächst mal herzlichen Dank für die ausführlichen Antworten! (Auch wenn die Antworten für mich nicht so positiv sind; ) Ich erlaube mir aber, aufgrund der Antworten nochmals nachzufragen: Die „Regelaltersgrenze ohne Rentenanspruch erreicht“ habe ich. Ich bin vor kurzem 65 Jahre alt geworden und habe ansonsten nie irgendwelche Rentenansprüche erworben. Ich war Zeit meines Lebens selbständig und habe lediglich in den späten Achtziger Jahren 46 Monate lang etwa 34 000 DM freiwillig einbezahlt. Ändert das irgendetwas? Nochmals Danke für die Antworten. MfG Michael M.
Michael Mam 24.11.2017 | 10:32
Vielen Dank für die Antwort! Vielleicht ist es ja von allgemeinem Interesse, daher werde ich mich mit dem Ergebnis nochmals melden. Mit freundlichen Grüßen Michael M
W*lfgangam 24.11.2017 | 21:09
...ja bitte Michael M! Gerade User wie 'Genervter' möchte dann eine unverbindliche eigene Stellungnahme zum Ergebnis abgeben - auch wenn er scheinbar mit Ahnungslosigkeit gesegnet ist (lassen wir ihm dann das 1. Statement ;-)) ...die anderen werden das neutral bewerten können, ob Sie die beste Empfehlung erhalten haben – natürlich nur unter der mitgeteilten Datenlage/die örtliche Beratung wird Sie da schon 'vollumfänglich' informieren/beraten können. Gruß w.
KSCam 24.11.2017 | 21:56
Ne clevere Geldanlage war das dann aber nicht: in den 80ern 34.000 DM eingezahlt und nun 30 Jahre später ca 17.000 € zurückzubekommen. Frau Nahles , bzw. der Nachfolger bedankt sich für das entgegengebrachte Vertauen. Sehr sinnvoll war das kaum, aber Sie bekommen das Geld zurück. Allerdings brauchen Sie das Ergebnis hier nicht schildern weil die Rechtslage eindeutig ist. Was bringt es wenn Sie in einigen Wochen hier mitteilen dass Sie das Geld zurück haben? Antwort: Gar nichts weil es kaum Menschen in ähnlicher Situation gibt - also ich hatte so einen "kuriosen (doofen) Fall" in über 30 Jahren noch nie. :)
KSCam 24.11.2017 | 21:57
sorry es ist die hälfte also nur 8500 € zurück
suchenwiam 24.11.2017 | 22:33
Nach 46 Monaten Einzahlung ist es wohl sinnvoller, noch 14 Monate nachzuzahlen (Minimum 60), und dadurch Anspruch auf eine kleine Altersrente zu erwerben?
Schadeam 25.11.2017 | 10:25
Da würde ich doch auch eher dazu tendieren statt der Erstattung von 8500 € noch 14 Mindestbeiträge zu investieren. Wenn Sie damals Höchstbeiträge (?) gezahlt haben gäbe das ca 200 -250 € Monatsrente (plus eventuell 7,3 % Zuschuß zur KV und Zuschläge, weil Sie erst nach dem Regelalter in Rente gehen, usw) und sofern Sie noch mehr als 3-4 Jahre leben sollte sich das rechnen. Letztlich ein Rechenspiel, das man in der persönöichen Beratung konkretisieren sollte. Die Zeit für ein Beratungsgespräch sollten Sie sich nehmen......wenn das alles eh nur Peanuts sind weil Sie als Selbständiger ausreichend vermögend sind (und es bislang wohl nie nötig hatten sich um den Kleinkram der gesetzlichen Rente zu kümmern) ist das ein Luxusproblem das Sie so oder so entscheiden können.
Genervteram 25.11.2017 | 00:19
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Vielleicht ist es ja von allgemeinem Interesse, daher werde ich mich mit dem Ergebnis nochmals melden.
...ja bitte Michael M! Gerade User wie 'Genervter' möchte dann eine unverbindliche eigene Stellungnahme zum Ergebnis abgeben - auch wenn er scheinbar mit Ahnungslosigkeit gesegnet ist (lassen wir ihm dann das 1. Statement ;-)) ...die anderen werden das neutral bewerten können, ob Sie die beste Empfehlung erhalten haben – natürlich nur unter der mitgeteilten Datenlage/die örtliche Beratung wird Sie da schon 'vollumfänglich' informieren/beraten können. Gruß w.
Für unseren Egomanen W*lfgang wäre eine Rückmeldung natürlich sinnvoll. Hauptsache er konnte sich wieder einbringen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026