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Experten-Antwort

Kindererziehungszeit - bis wann anrechenbar?

von Otto18.06.2021 | 08:14
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, so ganz werde ich leider aus den Informationen aus dem Netz nicht schlau. Wir haben 2 Kinder. Meine Frau war knapp 2 Jahre in Elternzeit nach jeder Geburt. Nach der Geburt des ersten Kindes hat sie Ihre Arbeitsstunden bei Wiederaufnahme der Tätigkeit von 37,5 auf 24h reduziert. Bedeutet die Betreuung des Kindes in der KiTa ein Ende der Erziehungszeit? Das konnte ich nirgends so erlesen. Ich meine - wir erziehen unsere Kinder doch bis sie 50 Jahre alt sind :) Bis wann kann ich nun die Erziehungszeit im V800 angeben? Ich werde da nicht ganz schlau draus. "Endet" die Erziehungszeit meiner Frau mit der Wiederaufnahme der Tätigkeit, oder zählt die Stundenreduktion irgendwie verlängernd mit rein? Viele Grüße, Otto

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Otto,

für die Erziehung eines Kindes werden in der gesetzlichen Rentenversicherung Kindererziehungszeiten ( Pflichtbeiträge) angerechnet. Für jedes nach 1991 geborene Kind werden die ersten drei Jahre nach dem Monat der Geburt als Erziehungszeit angerechnet. Für Geburten vor 1992 sind es zweieinhalb Jahre.

Zusätzlich kann die Zeit der Kinderziehung bis zum 10. Lebensjahr als sogenannte Berücksichtigungszeit angerechnet werden.

Diese Zeiten werden grundsätzlich dem Elternteil zugeordnet, der das Kind überwiegend erzogen hat. Dabei ist die Ausübung einer Erwerbstätigkeit kein Ausschlussgrund. Die Kindererziehungszeit/ Berücksichtigungszeit endet damit nicht mit der Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit Ihrer Frau.

Sofern Ihre Frau durchgehend überwiegend erzogen hat, können Sie die Zeit von Geburt bis zum 10. Lebensjahr geltend machen. Allerdings können sowohl Kindererziehungszeiten als auch Berücksichtigungszeiten nur für abgelaufene Zeiträume anerkannt werden. Sollten Ihre Kinder noch keine 10 Jahre alt sein, können damit allein die Zeiten bis zum Vormonat der Antragstellung angerechnet werden und noch nicht für die Zukunft.

Weitere Informationen finden Sie auch in der nachfolgenden Broschüre:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/kindererziehung_plus_fuer_die_rente.html

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10 Antworten

Klugpuperam 18.06.2021 | 08:55
Machen Sie einfach einen Termin bei DRV aus und lassen Sie sich durch den Antrag shuttlen. Nebenbei: Die Erziehungszeiten geht vom Tag der Geburt bis zum Tag vor dem 10. Geburtstag des Kindes, egal ob der Elternteil gearbeitet hat oder nicht. (Um die Details kümmert sich die DRV.)
Klugpuperam 18.06.2021 | 10:40
Ggf. macht es Sinn auch vorher das Konto zu klären. Z B. für Riester oder wenn man sich gemeinsam erklären will.
Ottoam 18.06.2021 | 09:57
D.H. es ist so oder so empfehlenswert mit den Angaben zu warten bis das Kind das 10. LJ erreicht hat?
Schadeam 18.06.2021 | 10:23
Wenn man die Bürokratie sieht, wäre es tatsächlich das einfachste mit dem Antrag zu warten bis das jüngste Kind 10 Jahre alt ist.....
Ottoam 18.06.2021 | 10:28
OK, dann warten wir - es ist noch was hin bis zur Rente. Wollte was geht aber schonmal "erledigt" haben. Nun gut - dann kümmere ich mich erstmal um die (Fach)Schulzeiten und komme zu den Kindern nochmal in ein paar Jahren :-)
Schadeam 18.06.2021 | 10:44
Klar ist in manchen Fällen nötig in manchen auch nicht. Man/frau füllt halt den V0800 gegebenenfalls mehrfach aus......die einen sagen so, ......
W°lfgangam 21.06.2021 | 19:35
Hallo Otto, ab Alter 43 kommt eh die erste Anfrage zur Kontenklärung = Auffüllung aller nachgefragten Lücken. Da können Sie das mit der Fachschulausbildung auch bis dahin ruhen lassen, wird mit der Erziehungszeit in einem Abwasch zusammen erfasst. Gruß w.
Genau...am 22.06.2021 | 08:55
OK, dann warten wir - es ist noch was hin bis zur Rente. Wollte was geht aber schonmal "erledigt" haben. Nun gut - dann kümmere ich mich erstmal um die (Fach)Schulzeiten und komme zu den Kindern nochmal in ein paar Jahren :-)
Hallo Otto, ab Alter 43 kommt eh die erste Anfrage zur Kontenklärung = Auffüllung aller nachgefragten Lücken. Da können Sie das mit der Fachschulausbildung auch bis dahin ruhen lassen, wird mit der Erziehungszeit in einem Abwasch zusammen erfasst. Gruß w.
Super Empfehlung *Ironie aus* Und dann hat der/die Vers. nur noch das Fachschulzeugnis, aus dem leider, leider der Zeitraum des Schulbesuches nicht hervorgeht. Die Fachschule teilt dann auf Anfrage mit, dass die Unterlagen leider vor einiger Zeit vernichtet worden sind und schon haben wir ein Problem mit der Anrechnung der Fachschulzeit... Warum aufschieben? Was gespeichert ist, ist gespeichert! Derlei Empfehlungen von jemandem, der angeblich da voll in der Praxis drin ist, sind mir vollkommen schleierhaft. PS. Ich habe noch nie so viele Haushalte erlebt, die "abgesoffen" oder abgebrannt sind, wie während meiner Tätigkeit bei der Dt. RV.
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