Hallo Frau Schmitt,
mit einer übereinstimmende Erklärung über die Zuordnung der Erziehungszeiten können Eltern max. rückwirkend für 2 Monate unwiderruflich bestimmen, welchem Elternteil die Zeiten zuzuordnen sind.
Im Jahr 2019 war es für Sie nicht mehr möglich, eine solche Erklärung für die Jahre 1995 - 1999 wirksam abzugeben.
D. h. Sie haben offenbar im Antrag auf Erziehungszeiten nicht wahrheitsgemäß angegeben, dass Ihr Mann die Kinder während seines Erziehungsurlaubs überwiegend erzogen hat. In der Folge wurden Ihnen die Erziehungszeiten zugeordnet.
Wenn Sie belegen können, dass Ihr Mann in den 3 Jahren daheim war und sie einer Berufstätigkeit nachgegangen sind, wird diese Entscheidung korrigiert. Die Erziehungszeiten werden Ihnen wieder anerkannt und Ihrem Mann zugeordnet.