Hallo Leonie!
Kindererziehungszeiten erhalten für jeden Kalendermonat 0,0833 Entgeltpunkte. Für ein Jahr der Kindererziehung ergeben sich damit 0,9996 Entgeltpunkte, was (fast) dem Wert entspricht, den ein Versicherter erhält, dessen Beitragsbemessungsgrundlage dem Durchschnittsentgelt aller Versicherten in diesem Kalenderjahr entspricht.
Für vor dem 01.01.1992 geborene Kinder werden 30 Kalendermonate und für die ab 01.01.1992 geborenen Kinder werden 36 Kalendermonate als Kindererziehungszeiten angerechnet.
In Ihrem Fall also:
Kind 1 = 5 Monate
Kind 2 = 30 Monate
Kind 3 = 36 Monate
Insgesamt ergeben sich 71 Kalendermonate x 0,0833 = 5,9143 persönliche Entgeltpunkte.
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung