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Experten-Antwort

Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten

von Franziska11.05.2023 | 11:54
637 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wie kann ich auf dem Rentenverlauf feststellen, ob hier beides berücksichtigt wurde? "Beitragszeit mit Pflichtbeiträgen wegen Kindererziehung" sollten ja die 3 Jahre für Kinder nach 1992 geboren sein, korrekt? Aber wie erkenne ich dann ob die 10 Jahre pro Kind vermerkt sind oder geschieht das automatisch?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Franziska,

der Antrag auf Anerkennung der Kindererziehungszeiten beinhaltet ebenfalls die Prüfung der Kinderberücksichtigungszeiten. Diese sind bei Erfüllung der Voraussetzungen vom Tag der Geburt des Kindes bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres anzuerkennen, die Kindererziehungszeiten umfassen bei Geburten ab 1992 die ersten 3 Lebensjahre des Kindes, richtig.

Wenn das Kind bei Antragstellung das jeweilige Lebensjahr noch nicht erreicht hat, werden diese Zeiten nur bis zum Antragsmonat gespeichert und müssen zu gegebener Zeit nochmal beantragt bzw. ergänzt werden.

Zu erlesen sind die Kinderberücksichtigungszeiten ebenfalls aus dem Versicherungsverlauf ("Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung").

Sollten Sie unsicher sein, ob alle Kinder/Zeiten vollständig erfasst sind, kontaktieren Sie uns gerne über unser Servicetelefon

0800 1000 4800.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Susanne,

ja, richtig.

Bei den Kindererziehungszeiten bekommen Sie für jedes Kind, das nach 1991 geboren wurde bei Erfüllung aller Anspruchsvoraussetzungen 3 Jahre angerechnet, auch wenn sich die Zeit bei mehreren Kinder überschneidet.

Die Kinderberücksichtigungszeit beginnt mit der Geburt des Kindes und endet mit dessen vollendeten 10. Lebensjahr. Die sich überschneidenden Kinderberücksichtigungszeiten werden im Gegensatz zu den Kindererziehungszeiten aber nicht angehängt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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1 Antworten

Franziskaam 11.05.2023 | 14:27
Vielen Dank schon mal für die Erläuterungen. Das bedeutet aber auch, dass die Berücksichtigungszeit bei Geburt eines zweiten Kindes, nochmal 10 Jahre zu laufen beginnen, korrekt? Und diese gesamte Zeit, ab Geburt des ersten Kindes (Beispiel 2007 geb.) bis zum 10. Lebensjahr des zweiten Kindes (2012 geb.) müsste auf dem Rentenverlauf als Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung zu erkennen sein?
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