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Experten-Antwort

Knappschaftliche Rentenversicherung DDR bei Deligierung Erdgastrasse

von Oswald02.05.2022 | 12:00
292 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich wurde von meinem kanappschaftlichen Betrieb zur DDR-Zeit für mehrere Jahre zum Bau der Erdgastrasse deligiert. Der dafür verantwortliche Betrieb für Ferngasleitungsbau gehörte jedoch nicht der knappschftlichen Rentenversicherung an. In meinem Rentenversicherungsverlauf sind diese Jahre nun auch leider nicht der knappschaftlichen Rentenversicherung zugeordnet. Ich blieb während der Arbeit beim Erdgastrassenbau weiter bei meinem knappschaftlichen Deligierungsbetrieb Mitarbeiter und erhielt von dort auch beispielsweise eine jährliche Jahresendprämie. Es hieß, dass mir durch die Deligierung keine Nachteile entstehen würden.Was kann ich tun, dass diese Jahre auch der knappschftlichen Rentenversicherung zugeordnet und mit dem höheren Wert 1,3333 berechnet werden.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Oswald,

Ihr Rentenversicherungsträger wird die Zuordnung wahrscheinlich aufgrund der maßgeblichen Einträge im Sozialversicherungsausweis vorgenommen haben. Wenn dort kein knappschaftlicher Betrieb eingetragen oder kein erhöhter Beitrag zur knappschaftlichen Versicherung vermerkt ist, ist die Zuordnung auf dieser Basis korrekt.

Eine Zuordnung zur knappschaftlichen Rentenversicherung könnten Sie abweichend davon erreichen, wenn Sie anhand geeigneter Unterlagen glaubhaft machen, dass für Sie trotz Delegierung in der entsprechenden Zeit erhöhte Beiträge zur bergbaulichen Versicherung gezahlt wurden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

DRVam 02.05.2022 | 12:35
Das dürfte schwierig werden. Sie müssen nachweisen, dass es sich um einen Betrieb handelt, der auch dem Bergbau zugeordnet wird. In der Regel wird dies aber schon vor Erstellung des Feststellungsbescheides geprüft worden sein.
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