Hallo Jutta,
ob sich Ihr Vorhaben so umsetzen lässt, kommt vor allem auf Ihren Altersteilzeitvertrag an. Sie sollten also zunächst mit Ihrem Arbeitgeber klären, ob eine Verkürzung des Altersteilzeitvertrages überhaupt („störfallfrei“) möglich ist. Aus rentenrechtlicher Sicht sehe ich dann hinsichtlich der Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente prinzipiell keine Probleme.