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Experten-Antwort

Kompletter Rentenauszahlung beim Auswandern trotz Rehabilitation

von Gözde24.10.2020 | 20:30
291 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, meine Mutter ist 53 Jahre alt und möchte gerne in Ihre Heimat auswandern. (Trotz mehreren Krankheiten und Verhinderung der Erwerbstätigkeit wurde der Rentenantrag zweimal abgelehnt.) Sie möchte ihren eingezahlten Rentenbeitrag komplett auszahlen lassen. Wir hören oft, dass dies nicht geht, weil sie schon in Kur war vor 3 Jahren. Wir verstehen den Zusammenhang leider nicht. Stimmt das so überhaupt ggf. warum ist das so? Freue mich auf eure Antworten und Vorschläge! :) beste Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gözde,

wenn eine versicherte Person eine Sach- oder Geldleistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten hat, werden nur die später gezahlten Beiträge erstattet.

Zu den Sach- und Geldleistungen gehören auch Leistungen zur Rehabilitation.

Nachdem Ihre Mutter vor 3 Jahren eine Leistung zur Rehabilitation erhalten hat, können bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Beitragserstattung nur die nach der Leistung zur Rehabilitation zurückgelegten Beiträge erstattet werden.

Dabei wäre noch zu beachten, dass nur die Beiträge erstattet werden, die Ihre Mutter auch selbst gezahlt hat. Das wäre zum Beispiel bei einer Beschäftigung der Arbeitnehmeranteil (= halber Beitrag).

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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12 Antworten

Rüdigeram 24.10.2020 | 20:39
In welches Land will sie zurück und welche Staatsangehörigkeit hat sie?
Karinaam 24.10.2020 | 21:14
Und um wieviele Rentenjahre geht es?
Gözdeam 24.10.2020 | 21:20
In die Türkei und hat die türkische Staatsangehörigkeit
Karinaam 24.10.2020 | 21:29
Dann geht es generell nicht. Hier ist es gut erklärt: http://www.rentenfuchs.info/beitragserstattung-rentenversicherun… Auch, dass man nach einer Reha usw. nur noch Anspruch auf Auszahlung ab dem Zeitpunkt nach der Reha hätte. Lohnen würde es sich finanziell sowieso generell nicht.
Juppam 24.10.2020 | 22:41
Eine komplette Auszahlung der Rente gäbe es sowieso nicht, nur die selbst gezahlten Beiträge würden erstattet, nicht der Arbeitgeber Anteil.
Gözdeam 24.10.2020 | 21:22
29 Jahre ca.
Berateram 25.10.2020 | 07:39
Wenn die türkische Staatsangehörigkeit vorliegt und seit der letzten Beitragszahlung in Deutschland zwei Jahre vergangen sind und in der Türkei keine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wird, können nur die selber eingezahlten Beiträge, nicht der Beitragsanteil des Arbeitgebers und auch nur die Beitragszahlungen die noch nach der Reha erfolgt sind, erstattet werden. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… In diesem Merkblatt ist alles gut erläutert: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… und hier das Antragsformular: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/…
Schadeam 25.10.2020 | 08:33
Dann muss die Dame halt - wie jeder andere der Millionen Beitragszahler - warten bis sie einen Altersrentenanspruch hat, der in voller Höhe in die Türkei ausgezahlt wird. PS: diese Rechtslage war schon vor 30 Jahren genauso - schon damals wusste viele Türken: entweder Reha oder später eine Beitragserstattung.
Janaam 25.10.2020 | 18:57
Es ist ein mehr als komischer Anspruch, nur weil die DRV die EMR nicht genehmigt, seine Rente zurück zu wollen. Zumal ich bei einer 53jährigen gute Chancen sehe, dass sie doch später ihre Meinung ändert und nach Deutschland zurückkommt. Bezüglich der EMR hätte man auch klagen können, wenn man der Meinung ist, die DRV liegt falsch. Oder wenigstens versuchen können, beruflich wieder Fuß zu fassen.
Hallo Frau ? Gözdeam 26.10.2020 | 09:34
wie man heute, mit der misslichen Lage in der Türkei auf die zukünftige Rentenzahlung in der BRD verzichten will ist mehr als verwunderlich.
W°lfgangam 26.10.2020 | 20:07
Hallo Gözde, die DRV ist auch nur ein Versicherungssystem, das bei Zahlung eigener Beiträge die Inanspruchnahme von Leistungen vor Rentenleistungen jederzeit und wiederholt zusichert bis ins hohe Alter (hier Reha ermöglicht/finanziert), aber damit auch weitere Vorableistungen/Beitragsauszahlungen (hier die - für diesen Personenkreis/Türkei - mögliche Beitragserstattung/vor Reha) ausschließt. Beides geht nicht: Reha aufgrund der Zugehörigkeit zum dtsch. Rentensystem genutzt und sich hinterher die Beiträge für die 'etwas' kostenträchtigen Maßnahmen noch erstatten lassen /JETZT will ich hier weg /*die zahlen mir keine Rente ... ;-) Gruß w. PS: keine neue Weisheit, das galt auch schon sein Beginn der Beitragserstattungen vor Jahrzehnten – wie andere User es oben erwähnten.
am 26.10.2020 | 21:46
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Sie möchte ihren eingezahlten Rentenbeitrag komplett auszahlen lassen. Wir hören oft, dass dies nicht geht, weil sie schon in Kur war vor 3 Jahren. Wir verstehen den Zusammenhang leider nicht.
Hallo Gözde, die DRV ist auch nur ein Versicherungssystem, das bei Zahlung eigener Beiträge die Inanspruchnahme von Leistungen vor Rentenleistungen jederzeit und wiederholt zusichert bis ins hohe Alter (hier Reha ermöglicht/finanziert), aber damit auch weitere Vorableistungen/Beitragsauszahlungen (hier die - für diesen Personenkreis/Türkei - mögliche Beitragserstattung/vor Reha) ausschließt. Beides geht nicht: Reha aufgrund der Zugehörigkeit zum dtsch. Rentensystem genutzt und sich hinterher die Beiträge für die 'etwas' kostenträchtigen Maßnahmen noch erstatten lassen /JETZT will ich hier weg /*die zahlen mir keine Rente ... ;-) Gruß w. PS: keine neue Weisheit, das galt auch schon sein Beginn der Beitragserstattungen vor Jahrzehnten – wie andere User es oben erwähnten.
Wieder so ein „überflüssiger“ Beitrag des alten Mannes.
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