Mein Arbeitgeber verlangt eine Krankschreibung/AU-Bescheinigung für die Zeitdauer der medizinischen Rehabilitation. (Ich bin aktuell arbeitsfähig und gehe bis zum Reha-Beginn meiner Arbeit nach).
Wenn ich richtig informiert bin, dann müssten doch die folgenden eingereichten Unterlagen ausreichend sein:
Bescheinigung für den Arbeitgeber nach §9 Abs. 2 Buchstabe a) Entgeltfortzahlungsgesetz der DRV über die bewilligte Leistung zur medizinischen Rehabilitation
und
die Terminmitteilung (Einladungsschreiben) der Rehaklinik.
Ist dies soweit korrekt oder muss ich ggf. doch eine Krankmeldung einreichen?
Wer kann mir diese ggf. ausstellen?
Mein behandelnder Arzt vor Ort oder erst der Arzt in der Reha-Klinik?