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Experten-Antwort

Krankmeldung/AU-Bescheinigung für Dauer der med. Rehabilitation

von SDK23.02.2021 | 23:19
441 Ansichten
4 Antworten

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Mein Arbeitgeber verlangt eine Krankschreibung/AU-Bescheinigung für die Zeitdauer der medizinischen Rehabilitation. (Ich bin aktuell arbeitsfähig und gehe bis zum Reha-Beginn meiner Arbeit nach). Wenn ich richtig informiert bin, dann müssten doch die folgenden eingereichten Unterlagen ausreichend sein: Bescheinigung für den Arbeitgeber nach §9 Abs. 2 Buchstabe a) Entgeltfortzahlungsgesetz der DRV über die bewilligte Leistung zur medizinischen Rehabilitation und die Terminmitteilung (Einladungsschreiben) der Rehaklinik. Ist dies soweit korrekt oder muss ich ggf. doch eine Krankmeldung einreichen? Wer kann mir diese ggf. ausstellen? Mein behandelnder Arzt vor Ort oder erst der Arzt in der Reha-Klinik?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo SDK,

ihre Informationen und ihr Hinweis auf § 9 Entgeltfortzahlungsgesetz sind soweit richtig und korrekt. Demnach ist die Bescheinigung des Sozialleistungsträger über die bewilligte Leistung ausreichend (eine zusätzliche AU-Bescheinigung ist nicht erforderlich).

Bitte fragen sie ihren Arbeitgeber nach den Hintergründen der Anforderung einer entsprechenden Bescheinigung, gerne auch mit Hinweis auf das Entgeltfortzahlungsgesetz.

Falls die Angelegenheit mit ihrem Arbeitgeber nicht zufriedenstellend klärbar ist, dann bitte in der Reha-Einrichtung um entsprechende Bestätigung bitten

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

@SBK

Ich kann nicht sagen, was und in welcher Form ihnen die Reha-Einrichtung anbieten kann, da diese Fallgestaltungen ja eigentlich nicht vorkommen dürften.

Man hat vor Ort aber sicher die Möglichkeit die Angelegenheit mit dem Arbeitgeber zu klären, kann diesen ggf. nochmals auf die nicht notwendige AU-Bescheinigung hinweisen und kann ggf. auch einfach nur den tats. Antritt der Reha-Maßnahme bestätigen, was den Arbeitgeber ja ggf. auch schon beruhigt.

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2 Antworten

SDKam 24.02.2021 | 12:01
Vielen Dank fuer die Antwort. Ich haette noch eine Rueckfrage bzgl. des Verweises die "Reha-Einrichtung um entsprechende Bestätigung zu bitten". Was für eine Bestätigung/ Inhalt muss dies sein?
Siehe hieram 24.02.2021 | 17:27
Zum einen haben Sie ja den Beginn-Termin (mit voraussichtlicher Dauer). Diesen müssen Sie Ihrem Arbeitgeber nicht vorlegen, können es aber natürlich, um ihn zu beruhigen. Dort geht die voraussichtliche Dauer ja auch draus hervor. Die Reha-Einrichtung kann Ihnen nach Abschluss der Maßnahme dann eine Bescheinigung ausstellen, von wann bis wann die Maßnahme tatsächlich gedauert hat. Vermutlich möchte Ihr Arbeitgeber versuchen, bei der Krankenkasse einen Erstattungsbetrag geltend zu machen (Betrieb mit weniger als 30 Arbeitnehmern?). Ob dies in dem Fall dann möglich ist, entscheidet dann die Krankenkasse. Eher nein, weil Sie ja nicht AU sind, aber das wird er dann ja bestätigt bekommen. Lassen Sie sich aber bitte nicht ihm zuliebe (damit er etwas erstattet bekommt) krankschreiben, das wäre strafbar. Alles Gute!
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