Hallo und guten Morgen,
ich versuche seit einiger Zeit herauszufinden, ob beim Bezug einer EMR (voll oder teilweise), Arbeitgeberrenten, wie z. B. die VBL-Rente, zu einer Kürzung der EMR führt, wie es z. B. bei einer gesetzlichen Unfallrente der Fall ist.
Kann mir hier jemand Infos geben bzw. Erfahrungen mitteilen.
Danke vorab M.
Arbeitgeberrenten wie z.B. VBL oder Kirchliche Zusatzversorgung führen nicht zur Kürzung der EM-Rente der gesetzlichen Rentenversicherung.
ich versuche seit einiger Zeit herauszufinden, ob beim Bezug einer EMR (voll oder teilweise), Arbeitgeberrenten, wie z. B. die VBL-Rente, zu einer Kürzung der EMR führt, wie es z. B. bei einer gesetzlichen Unfallrente der Fall ist.
Kann mir hier jemand Infos geben bzw. Erfahrungen mitteilen.
Danke vorab M.
Hallo Apalone12,
auf eine Rente wegen Erwerbsminderung werden nur die in § 96a SGBVI genannten Einkünfte angerechnet. Dies sind Arbeitsentgelt aus einer bei Rentenbeginn noch bestehenden Beschäftigung, Arbeitseinkommen aus einer bei Rentenbeginn noch bestehenden selbständigen Tätigkeit oder vergleichbares Einkommen. Entsprechendes gilt für bestimmte Sozialleistungen (§ 96a Abs. 3 SGB VI).
Betriebs- oder private Renten werden nicht berücksichtigt.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 24.02.2022, 12:28 Uhr]