Hallo User baldiger Antragsteller,
es ist am einfachsten, wenn Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse nachfragen, ob Sie die 9/10 Regelung erfüllen oder nicht.
Sie können die auch selbst, ganz grob, die Prüfung der 09/10 Regelung durchführen.
Sie benötigen den ersten Monat und das Jahr des ersten Beitrages zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dann das mögliche Datum Ihres Rentenantrages. Innerhalb dieses Gesamtzeitraumes machen Sie genau in der Hälfte einen Schnitt und schauen sich nur die zweite Hälfte an. Wenn Sie in diesem Zeitraum die 9/10 Regelung erfüllen, kommen Sie, normalerweise, in die KVdR.
Auch die Tipps der User sind sehr hilfreich.
Genaue Informationen stehen auch in dem Merkblatt R 0815, dass Sie sich über die Homepage der Deutschen Rentenversicherung (www.deutsche-rentenversicherung.de) herunterladen können.