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Experten-Antwort

KVdR 9/10 Regelung

von baldiger Antragsteller01.10.2020 | 15:52
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3 Antworten

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um in die KVdR zu kommen muss man ja die 9/10 Belegung erfüllt haben. Gibt es für die Berechnung einen Rechner im Internet?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User baldiger Antragsteller,

es ist am einfachsten, wenn Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse nachfragen, ob Sie die 9/10 Regelung erfüllen oder nicht.

Sie können die auch selbst, ganz grob, die Prüfung der 09/10 Regelung durchführen.

Sie benötigen den ersten Monat und das Jahr des ersten Beitrages zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dann das mögliche Datum Ihres Rentenantrages. Innerhalb dieses Gesamtzeitraumes machen Sie genau in der Hälfte einen Schnitt und schauen sich nur die zweite Hälfte an. Wenn Sie in diesem Zeitraum die 9/10 Regelung erfüllen, kommen Sie, normalerweise, in die KVdR.

Auch die Tipps der User sind sehr hilfreich.

Genaue Informationen stehen auch in dem Merkblatt R 0815, dass Sie sich über die Homepage der Deutschen Rentenversicherung (www.deutsche-rentenversicherung.de) herunterladen können.

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2 Antworten

W°lfgangam 01.10.2020 | 20:19
Hallo baldiger Antragsteller, grundsätzlich können Sie einen max. KV-Zeitraum von 50 Jahren zunächst ansetzten, also geht es um die letzten 25 Jahre vor Antragstellung - im Individualfall mehr/ich ging schon mit 14 in die Lehre /oder weniger/meine erste Berufstätigkeit nach Ende Studium begann erst mit 30 ;-) Hier wäre eine Lücke - ausgehend von den 50 Jahren - von bis zu 2,5 Jahren noch unschädlich. Daneben können Sie inzwischen GKV-Lücken (ggf. Sozialhilfebezug mit nur Übernahmen der KV-Kosten, PKV oder nicht anrechenbare AuslandsKV-Zeiten) mit eigenen Kindern auffüllen <- dafür werden Ihnen pro Kind 3 Jahre KV-Zeiten für die 9/10-Regelung angerechnet ...vielleicht hilft das schon als ersten Überblick. Ansonsten kann Ihnen jedes Versicherungsamt vor Ort/wo Sie den Antrag stellen können, bereits eine erste Einschätzung zur 9/10-Regelung geben. Und, ob überhaupt eine finanzielle Mehrbelastung durch 'nur' eine freiwillige KV ab Rentenbeginn entsteht/wenn die KVdR nicht möglich ist ...ist Bestandteil dieser 'simplen' Erstbewertung ;-)) Gruß w.
Siehe hieram 01.10.2020 | 16:32
ja. Geben Sie in der Suchmaschine vorversicherungszeit kvdr berechnen ein. Scrollen Sie bis Startseite https://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuell… (Kopieren Sie nicht diesen Text hier!, das bringt Sie nicht weiter) Wenn Sie den Link in der Suchmaschine anklicken, wird automatisch gleich eine Exceltabelle herunter geladen. Wenn Sie das nicht möchten, lassen Sie die Maus davon! Leider gibt es keinen Link zu der übergeordneten Seite, bzw. habe ich die nicht gefunden, aber vielleicht hilft es Ihnen doch weiter. Alternativ rufen Sie einfach bei Ihrer letzten gesetzlichen Krankenversicherun an und fragen dort nach.
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