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Experten-Antwort

Länger als 26 Wochen AU = EMR-Anspruch?

von Katja20.08.2021 | 18:28
162 Ansichten
29 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Länger als 26 Wochen AU = EMR-Anspruch? Gibt es ein entsprechendes BSG-Urteil? Falls ja, bitte welches Aktenzeichen (zum Nachlesen)?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Katja,

da das Thema vor nicht allzu langer Zeit ausführlich in diesem Forum diskutiert wurde, möchte ich auf die dort gegebene Expertenantwort verweisen:

https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/erwerbsminderungsrente-bei-haeufiger-arbeitsunfaehigkeit.html

Viele Grüße

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28 Antworten

Walloam 20.08.2021 | 18:37
Ich habe keine Ahnung, ob es so ein Urteil gibt. Aber der gesunde Menschenverstand lässt mich fragen, warum es dann rund 50% abgelehnte EM-Anträge gibt.
Jörgam 20.08.2021 | 18:55
Walloam 20.08.2021 | 19:11
Ich habe keine Ahnung, ob es so ein Urteil gibt. Aber der gesunde Menschenverstand lässt mich fragen, warum es dann rund 50% abgelehnte EM-Anträge gibt.
Das BSG-Urteil gilt nur, wenn du LÄNGER als 26 Wochen AU bist.
Das hatte ich schon verstanden. Diese kleine AU Zeit erreichen m.M. alle Leute, die einen EM Antrag stellen. Dennoch werden 50% abgelehnt. Also irgendetwas stimmt da nicht.
Kkklam 20.08.2021 | 19:18
Es ist so traurig
Oh Mannam 20.08.2021 | 20:13
Da ist doch wieder ein Forentroll unterwegs. Ignorieren ist da die beste Antwort.
Siehe hieram 20.08.2021 | 19:20
Hallo Katja, scrollen Sie mal so drei/vier Wochen hier im Forum zurück, da wurde dieses Urteil ausgiebig diskutiert (inklusiv seiner dort ebenfalls begründeten Sinnfreiheit). Vielleicht hilft ihnen hierbei auch die 'Forensuche'. Viel Erfolg!
Schadeam 20.08.2021 | 20:11
Auch ich würde raten das Forum 2 oder 3 Wochen rückwärts zu durchsuchen, das wurde genau dieses Thema bis zum Erbrechen durchgekaut (können Sie sich natürlich sparen wenn Sie dieselbe Fragestellerin sind und das Thema nur wieder nach oben bringen wollen - ja, solche SpezialistInnen gibt es). Jeder Praktiker / DRV Mitarbeiter wird Ihnen antworten, dass jeder Einzelfall geprüft wird und ein Kunde dann Rente beantragen soll wenn er glaubt erwerbsgemindert zu sein. 2. Fachaussage: Erwerbsminderung und Arbeitsunfähigkeit sind verschiedene Begriffe, und jeder DRVlert wird Ihnen sagen dass garantiert nicht jeder der 26 Wochen krank ist, auch ein Rentenfall ist.
Aloisam 20.08.2021 | 20:46
Ich habe keine Ahnung, ob es so ein Urteil gibt. Aber der gesunde Menschenverstand lässt mich fragen, warum es dann rund 50% abgelehnte EM-Anträge gibt.
Das BSG-Urteil gilt nur, wenn du LÄNGER als 26 Wochen AU bist.
Und die Prognose so bleibt, dass regelmäßiges Arbeiten weiterhin durch lange Fehlzeiten nicht möglich ist. Bsp. : Dreimal pro Woche zur Dialyse macht eine 5 - Tagewoche und nicht mehr möglich.
Annaam 21.08.2021 | 07:26
Hier ein LSG-Urteil aus Niedersachsen, EM-Rente abgelehnt, Klägerin ist seit 10 Jahren krank geschrieben, lt. Arbeitsagentur erwerbsunfähig. L 12 R 179/16
Aktenzeichen BSG-Urteil ???am 21.08.2021 | 08:34
1. Ich habe das LSG-Urteil L 12 R 179/16 im Netz nicht gefunden. Gibt es das überhaupt? 2. Ist das LSG-Urteil unwichtig, wenn es ein "höheres" BSG-Urteil gibt. 3. Wie lautet das Aktenzeichen des BSG-Urteils???
KSCam 21.08.2021 | 08:36
AZ 0815-4711-007
Katjaam 21.08.2021 | 10:03
Ich habe keine Ahnung, ob es so ein Urteil gibt. Aber der gesunde Menschenverstand lässt mich fragen, warum es dann rund 50% abgelehnte EM-Anträge gibt.
Das BSG-Urteil gilt nur, wenn du LÄNGER als 26 Wochen AU bist.
Hallo Sven, kennst du das Aktenzeichen des BSG-Urteils?
Annaam 21.08.2021 | 10:06
Ja, das Urteil gibt es. Die Urteile des 12. Senats werden aber fast alle nicht in die Datenbank aufgenommen. Man kann das Urteil bestellen gegen eine Gebühr. Niedersachsen ist der Ansicht, dass damit der Anspruch auf Öffentlichkeit erfüllt ist. Obwohl 99%, was vom 12.Senat kommt, unsichtbar ist. Die Revision zum BSG wurde nicht zugelassen. Ich kann nur jedem, der meint, wegen Krankmeldungen käme es irgendwann zum Rentenanspruch, raten, sich das zu besorgen.
Annaam 21.08.2021 | 10:50
Ich schrieb über ein LSG-Urteil. Auch die haben rechtsbildende Wirkung, und das Urteil erfolgte 7 Jahre nach dem netten BSG-Urteil. Vergessen Sie es besser ganz schnell. Das BSG sagt, dass es nicht geht um "Krankmeldungen", sondern um die Frage, ob es noch irgendeine Verweisungstätigkeit gibt, die ohne ständige Krankschreibung ausgeübt werden kann. Auf deutsch, wenn Sie als Krankenschwester oder Bauarbeiter ewig krankgeschrieben sind, können sie noch locker als Pförtner oder Museumsaufsichtkraft arbeiten.
Annaam 21.08.2021 | 10:55
Ach so, die Aktenzeichen: BSG vom 19.10.2011 B 13 R 78/09 und BSG vom 31.10.2012 B 13 R 107/12
Kaiseram 21.08.2021 | 13:24
Ab 28 Wochen gibt es doppelte Rente!
Full Houseam 21.08.2021 | 14:24
Länger als 26 Wochen AU = EMR-Anspruch? Gibt es ein entsprechendes BSG-Urteil? Falls ja, bitte welches Aktenzeichen (zum Nachlesen)?
Ab 28 Wochen gibt es doppelte Rente!
Ab 30 Wochen gibt es vierfache Rente!
?am 21.08.2021 | 14:12
Was soll der Unsinn?
Ach jaam 21.08.2021 | 15:35
Der ganze Thread ist doch kompletter Unsinn. Einige müssen aber zu allem ihre Statements geben, auch wenn diese hier völlig überflüssig und auch nutzlos sind.
Rosiam 21.08.2021 | 18:19
Hallo Anna, die Urteile sind nicht mehr gültig. Ich habe EMR bereits mit 18 Wochen AU erhalten.
Kaiseram 21.08.2021 | 18:23
Was soll der Unsinn?
Der ganze Thread ist doch kompletter Unsinn. Einige müssen aber zu allem ihre Statements geben, auch wenn diese hier völlig überflüssig und auch nutzlos sind.
Dein Statement ist noch flüssiger.
Rosiam 21.08.2021 | 18:29
Der ganze Thread ist doch kompletter Unsinn. Einige müssen aber zu allem ihre Statements geben, auch wenn diese hier völlig überflüssig und auch nutzlos sind.
Dein Statement ist noch flüssiger.
Noch flüssiger? Wie meinst du das?
??am 21.08.2021 | 19:09
Ach so, die Aktenzeichen: BSG vom 19.10.2011 B 13 R 78/09 und BSG vom 31.10.2012 B 13 R 107/12
Hallo Anna, die Urteile sind nicht mehr gültig. Ich habe EMR bereits mit 18 Wochen AU erhalten.
Hallo, sind die Urteile wirklich nicht mehr gültig??
Manuam 21.08.2021 | 20:48
Hallo Anna, die Urteile sind nicht mehr gültig. Ich habe EMR bereits mit 18 Wochen AU erhalten.
Hallo, sind die Urteile wirklich nicht mehr gültig??
Ob die Urteile nicht mehr gültig sind, weiss ich nicht genau, ist aber auch egal. Der eigentliche Vorteil ist, dass es jetzt wohl bereits mit 18 Wochen AU, die EMR gibt. Ich werde dem entsprechend den Antrag früher stellen.
Erklärbäram 23.08.2021 | 08:31
Natürlich kann es auch Fälle geben, in denen aufgrund der Erwerbsunfähigkeit (unter 3 Std am Tag Voraussetzung für volle EMR, 3 - unter 6 Std am Tag Voraussetzung für Teil-EMR auf dem allgem. Arbeitsmarkt) schon nach 18 Wochen AU eine EMR bewiligt wurde. Es gibt aber KEINEN Automatismus zwischen jeglicher AU-Zeit und EMR!!!
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