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Experten-Antwort

LTA-Antrag

von Sandra4129.07.2020 | 19:33
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Habe heute erfahren, dass mein LTA-Antrag dem Grunde nach bewilligt ist. Über Art und Umfang käme nochmal ein Bescheid. Dachte, dass man eine Einladung zu einem Rehaberater bekommt, der dann alles mit einem bespricht. Auf dem Schreiben stand da noch ein Zusatz: Falls man einen leidensgerechten Arbeitsplatz findet, würde der Arbeitgeber von der DRV einen Zuschuss bekommen. Mir ist jetzt nicht ganz klar, ob das ein Standardtext ist, der auf allen Bewilligungen steht, oder ob meine LTA nur aus einem Zuschuss bestehen soll. Vielleicht hat da jemand Erfahrung.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sandra41,

es handelt sich bei dem von Ihnen angeführten Bescheid um Hilfen zur Förderung einer Arbeitsaufnahme (z.B. Eingliederungszuschuss an den Arbeitgeber); der Text ist in diesem Fall allgemein gehalten.

Die möglichen Zuschüsse an einen/den Arbeitgeber der Ihnen einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz bietet, werden im Einzelfall individuell festgelegt, sobald Sie eine entsprechende Tätigkeit gefunden haben.

Dazu kommt dann auch der Reha-Berater Ihres Rentenversicherungsträgers in den Betrieb und schaut sich mit Ihnen und dem Arbeitgeber den neuen Arbeitsplatz an, überprüft inwieweit Sie dort leistungsgerecht arbeiten können, und legt dann fest welche Zuschüsse/Fördermöglichkeiten seitens der Rentenversicherung bestehen.

Damit werden die Leistungen erst im Fall eines möglichen Arbeitsplatzes und einer damit verbundenen späteren konkreten Arbeitsaufnahme individuell festgelegt.

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9 Antworten

Castleam 30.07.2020 | 16:38
Liebe Experten, verstehe ich das jetzt mal richtig: Sollte Sandra41 einen Arbeitsplatz finden, dann zahlt die DRV einen Teil Ihres Lohns oder so ähnlich, vielleicht auch den ganzen Lohn. Sollte Sandra41 keinen leidensgerechten Arbeitsplatz finden, dann hat sie von der Bewilligung der LTA gar nichts?? Jedenfalls kommt das bei mit so an..... Vielen Dank.
Hansemannam 30.07.2020 | 19:20
Zitat von Castle anzeigenausblenden
Wird wohl so sein. Ist sowieso alles Mumpitz, Arbeitsplätze entstehen, wenn der Unternehmer damit Gewinne einfährt. Welche Gewinne sollen denn leichteste Leichtarbeiten oder zigfach Eingeschränkte erwirtschaften? Die K. verstehen den K. Nicht!
elkeam 31.07.2020 | 21:38
Diesen Bescheid habe ich jetzt auch bekommen.Mit den Zusatz.Wir behalten uns den Widerruf gegen diesen Bescheid vor.....wenn die Erfolgsaussicht einer Einarbeitungsmaßnahme nicht mehr gegeben ist oder vor Beginn der Einarbeitung andere Leistungen zur LTA bewilligt werden.Weiss jemand ob da noch andere Leistungen zur Verfügung stehen oder war es das mit dem Zuschuss ?
Andreasam 31.07.2020 | 22:28
Liebe Experten, kann man solche Leistungen ablehnen,wie Zuschüsse oder wird einen daraus ein Strick gedreht.Ich habe gelesen das weiterhin die Afa für die Vermittlung zuständig ist und die Zuschüsse für AG der DRV Vorrang haben.Also das die AfA einen dann auch keine Qualifizierung genehmigt, solange der Zuschuss läuft. Das man dann praktisch völlig in der Luft hängt,wenn man keinen Arbeitsplatz findet, bis man dann endgültig ins Hartz 4 abrutscht.Das hat mit Teilhabe am Arbeitsleben bzw Integration behinderter Menschen ins Arbeitsleben nicht viel zutun.
Siehe hieram 01.08.2020 | 00:03
Die Maßnahmen der DRV zielen vordringlich darauf ab, dass bei gesundheitlichen Einschränkungen möglichst eine Teilhabe am Arbeitsleben auch mit diesen Einschränkungen möglich ist. Sei es, weil schon eine Behinderung besteht, sei es, weil die gesundheitlichen Einschränkungen die Erwerbsfähigkeit gefährden und es vermieden werden soll, dass dadurch eine Erwerbsminderungsente zu bezahlen ist, wenn eine Reha oder eine LTA Aussicht auf Erfolg versprechen. Überwiegend wird auch eine LTA (in welcher Form auch immer) wohl auch nur dann bewilligt, wenn der sozialmedizinische Gutachter der DRV zu dem Schluss gekommen ist, 'ja, könnte funktionieren'. Der auch vom Experten schon erwähnte Reha-Fachberater ist auch unterstützend bei Fragen zur Arbeitsplatzsuche zur Verfügung. Wenn also ein entsprechender Arbeitsplatz nicht gefunden wird, ist dieser auch zuständig, über die (im nächsten Schritt) Möglichkeiten einer Umschulung zu informieren und ggfs. bei der Antragstellung hierfür zu helfen. Ob die DRV-Maßnahmen Vorrang gegenüber der Maßnahmen der Agentur für Arbeit haben, entzieht sich meiner Kenntnis. Jedoch meine ich, dass es durchaus möglich sein könnte, eine (Umschulungs)maßnahme der Agentur für Arbeit wahrzunehmen, sofern die gesundheitlichen Einschränkungen dies auch zulassen. Meines Wissens arbeiten Rentenversicherung und Arbeitsagentur nicht gegeneinander, sondern versuchen (gemeinsam), für einen gesundheitlich nicht voll einsetzbaren Arbeitsuchenden die bestmögliche Lösung zu finden. Allerdings sind es verschiedene 'Kassen', aus denen die Gelder hierfür kommen. Und entsprechend sind die dafür gesetzlich geregelten Zuständigkeiten auch zu beachten. Beide Stellen haben eine Informationspflicht. Und entsprechend muss man dann eben noch mal dort gezielt nachfragen. Bei der DRV ist es bei einer bewilligten LTA zunächst der zugeordnete Reha-Berater, bei der Arbeitsagentur der Arbeitsvermittler (nicht die Leistungsabteilung). Wer an beiden Stellen 'zweifelt', kann sich auch an einen (kostenpflichtigen) Sozialverband wenden, erfährt hier aber auch nur die Rechtslage, keine individuelle Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Und Arbeitgeber, die für Mindestlohn arbeiten und sich dafür noch unterstützen lassen, ja, sicher gibt es diese schwarzen Schafe auch... Aber eben dafür z. B. guckt sich der Reha-Fachberater den Betrieb auch an und auch die Arbeitsagentur prüft, wer (für einen gesundheitlich eingeschränkten) Zuschüsse bekommt. Allerdings sollte sich eben auch der Arbeits'willige' aber gesundheitlich nur noch teilweise Arbeits'fähige' erkundigen, welche Möglichkeiten es für ihn gibt. Und trotzdem kann es passieren, dass Hartz IV aufstockend einspringen muss... (ist meines Wissens eine 'dritte Kasse'..., Zuständigkeiten wurden verteilt... Bund, Länder, Gemeinden etc. ... ist eben so.) Zurückkommend auf die Fragestellung: Egal, was zu fragen ist, der Reha-Fachberater wurde Ihnen zur Seite gestellt, um alles zu klären. Er ist telefonisch oder per E-Mail zu erreichen. Und hat Einblick in Ihren Fall. Anders als ein nur vermutendes Forum. Und unterstützt Sie auch, wenn Sie nicht weiter kommen mit einer Arbeitsuche 'einfach so'. Ihnen alles Gute für Ihre Ziele und viel Erfolg!
KSCam 01.08.2020 | 10:41
Mit LTA kann man nicht alles lösen, auch da gibt es Grenzen. So sind beispielsweise Umschulungen (= mindestens 2 Jahre Ausbildung mit allen Prüfungen) in vielen Fällen aus verschiedenen Gründen nicht möglich, z.B. Alter des Kunden (macht es Sinn einen 63 jährigen umzuschulen? seine Vorbildung (mangels Bildung kann es scheierig sein Abschlüsse zu erreichen) Sprachkenntnisse und Intelligenz, Vorerkrankungen, u.v.m. Und schließlich ist die DRV auch nicht dafür verantwortlich, dass es Menschen gibt die keine Arbeit finden - dieses Risko liegt vornehmlich bei Arbeitsagentur, Jobcenter und dem Kunden selbst.
elkeam 01.08.2020 | 11:28
ja das mag sein.Aber im ersten Bescheid steht bevor wir eine Entscheidung treffen wird ein Beratungsgespräch durchgeführt.Hat bei mir nie stattgefunden.Kamen gleich mit Eingliederungszuschuss,obwohl die DRV nicht den Werdegang mit meiner Arbeitsvermittlerin kennt. Mal abgesehen sind wegen Corona sämtliche Behörden geschlossen,man wird immer nur in der Hotline abgefertigt und kommt nur in dringenden Fall zu einen persönlichen Gespräch.Abgesehen von der Arbeitsmarktlage wegen Corona.Viele Betriebe wissen nicht wie es weitergeht und stellen nicht ein.Da kommt man mit einen Eingliederungszuschuss auch nicht weiter.Dies ist für den AG ja auch an Bedinungen geknüpft.Ich denke Weiterbildung und Qualifizierung ist von der Politik gewollt,es fehlen doch angeblich so viele Facharbeiter.Man kann ja vorher testen für was man geeignet ist und dann immer noch nein sagen.
KSCam 01.08.2020 | 11:59
Heißen Sie jetzt Sandra41 oder Elke? Es stand doch in der Post dass noch etwas kommt....fragen Sie beim Absender des Schreibens nach! Und bedenken Sie bei allem die Einschränkungen wg Corona. Dass in den letzten 5 Monaten vieles anders ist als normalerweise stellen doch alle Lebensbereiche fest - darüber kann frau sich doch nicht wirklich wundern.
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