Hallo Sandra41,
es handelt sich bei dem von Ihnen angeführten Bescheid um Hilfen zur Förderung einer Arbeitsaufnahme (z.B. Eingliederungszuschuss an den Arbeitgeber); der Text ist in diesem Fall allgemein gehalten.
Die möglichen Zuschüsse an einen/den Arbeitgeber der Ihnen einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz bietet, werden im Einzelfall individuell festgelegt, sobald Sie eine entsprechende Tätigkeit gefunden haben.
Dazu kommt dann auch der Reha-Berater Ihres Rentenversicherungsträgers in den Betrieb und schaut sich mit Ihnen und dem Arbeitgeber den neuen Arbeitsplatz an, überprüft inwieweit Sie dort leistungsgerecht arbeiten können, und legt dann fest welche Zuschüsse/Fördermöglichkeiten seitens der Rentenversicherung bestehen.
Damit werden die Leistungen erst im Fall eines möglichen Arbeitsplatzes und einer damit verbundenen späteren konkreten Arbeitsaufnahme individuell festgelegt.