Guten Tag Enrico,
wie bereits von anderen Usern beschrieben, gibt es keine gesetzliche Altersobergrenze für die Bewilligung einer LTA. Es kommt also auf den jeweiligen Einzelfall an. Ziel jeder Rehabilitation ist es, dass Versicherte mit – vor allem chronischen – Erkrankungen wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren oder in einen anderen Beruf einsteigen können. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen eine Vielzahl an möglichen Maßnahmen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/mit_reha_fit_fuer_den_job.html
Sofern im Rahmen der Beantragung einer LTA festgestellt wird, dass das Ziel der beantragten Leistung voraussichtlich nicht erreicht werden kann, kann ggf. die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente durch Umwandlung des Reha-Antrages in einen Rentenantrag in Frage kommen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung