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Experten-Antwort

LTA-Antrag mit 63 Jahren

von Enrico19.03.2022 | 19:41
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7 Antworten

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Guten Tag, ich möchte gerne wissen, ob es nicht eine Altersobergrenze gibt, bei der es realistisch ist, dass eine LTA vom Rentenversicherunsträger noch bewilligt wird. Oder handelt es sich möglicherweise um eine Methode der Arbeitsagentur jemanden loszuwerden, weil der Antrag dann als Rentenantrag gilt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Enrico,

wie bereits von anderen Usern beschrieben, gibt es keine gesetzliche Altersobergrenze für die Bewilligung einer LTA. Es kommt also auf den jeweiligen Einzelfall an. Ziel jeder Rehabilitation ist es, dass Versicherte mit – vor allem chronischen – Erkrankungen wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren oder in einen anderen Beruf einsteigen können. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen eine Vielzahl an möglichen Maßnahmen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/mit_reha_fit_fuer_den_job.html

Sofern im Rahmen der Beantragung einer LTA festgestellt wird, dass das Ziel der beantragten Leistung voraussichtlich nicht erreicht werden kann, kann ggf. die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente durch Umwandlung des Reha-Antrages in einen Rentenantrag in Frage kommen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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6 Antworten

Berndam 19.03.2022 | 21:30
Eine Generelle Altersgrenze gibt es nicht, es kommt viel mehr auf den Einzelfall an. Aber mit 63 ist man möglicherweise der Rente näher als einer Reha. Wobei eine EM-Rente nicht unbedingt nachteilig ist, denn bis 65 und x Monate bekommt man eine Zurechnungszeit und in vielen Fällen keinen oder wenig Abschlag.
Enricoam 20.03.2022 | 05:51
Danke, für beide Einschätzung. Das sehe ich auch so.Ich kann es mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass es bewilligt würde. Weiß eine/r der Experten hierzu etwas?
Berndam 20.03.2022 | 09:53
Das trifft nicht in allen Fällen zu, beispielsweise, wenn man Arbeitslosengeld I bei Arbeitsunfähigkeit bezieht oder auch (teilweise), wenn eine Umschulung zur Vermittlung erforderlich ist und nicht die AfA dafür zuständig ist, weil die DRV zuständig ist.
PeterTam 20.03.2022 | 07:02
Natürlich will die ARGE einen loswerden und versucht das mit LTA. Aber ...... LTA ist ( bei der ARGE ) eine freiwillige Sache und muss nicht gemacht werden.
Siehe hieram 20.03.2022 | 11:23
Also zuerst einmal, Arge gibt es nicht mehr, dass ist eine veraltete Bezeichnung für etwas das Leistungen nach dem SGB II erbringen soll. Aber selbst davon war hier nicht die Rede. Darüber hinaus enthält z.B. die Aufforderung der AfA (Agentur für Arbeit) nach §145 SGB III den Hinweis auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Und wer das als freiwillige Sache auffasst, wie Sie es hier verbreiten, wird sich wundern.
Uschiam 20.03.2022 | 12:31
Eine Altersgrenze gibt es nicht. Aber LTA ist eine ganze Leistungsgruppe von möglichen Maßnahmen. So käme bei Ihnen bspw. die Suche nach einem einstellungswilligen Arbeitgeber in Betracht, welcher dafür dann entsprechende Zuschüsse erhält.
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