Den Ausführungen von "Steuerrecht" habe ich nichts hinzuzufügen. Vielen Dank dafür!
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Den Ausführungen von "Steuerrecht" habe ich nichts hinzuzufügen. Vielen Dank dafür!
Anbei einen Kommentar von Haufe. Demnach ist die klassische Vermietung und Verpachtung, auch bei mehrfamilienhäusern, kein Gewerbe. Und somit auch nicht anrechenbar auf die Erwerbsminderungsrente.Hallo Franz, das hängt von der steuerlichen Behandlung der Einnahmen aus 'Vermietung und Verpachtung' ab. Wenn Sie also Ihre Eigentumswohnung privat vermieten, sind dies steuerliche Einnahmen aus 'privater Vermietung und Verpachtung'. Haben Sie aber ein Mehrfamilienhaus und vermieten dort alle Wohnungen, ist es ein Gewerbebetrieb. Oder Sie haben eine große Wiese als Teil Ihres landwirtschaftlichen Betriebes, die Sie wegen Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen nun an den Nachbarbauern verpachtet haben, ist es auch 'gewerblich' bzw. sind es 'Einkünfte aus 'Land- und Forstwirtschaft'. Beides würde als Hinzuverdienst angerechnet werden. Nur die Privatwohnung nicht. Genauer nachzulesen im Einkommensteuergesetz, an dem sich auch die DRV bei der Beurteilung von 'Arbeitseinkommen' orientiert. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt. Alles Gute!Aus welchem Paragraphen im EStG begründet sich das? Dann müsste man ja als Vermieter eines mehrfamilienhauses ein Gewerbe anmelden.
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