Ergänzung
Hallo,
kann ich in der passiven Altersteilzeit beim gleichen Arbeitgeber einen Minijob für € 520 ausüben, um meinen Nachfolger einzuarbeiten und noch an einem Projekt zu arbeiten?
Wirkt sich das auf die sonstigen vertraglich vereinbarte Vergütung aus? Der AG zahlt etwas zusätzlich an die RV und noch etwas on Top, was als Progressionseinkünfte versteuert werden muss.
Danke
Habe dies im Netz gefunden, daher auch hier die Frage gestellt:
Altersteilzeit und Minijob
Während der Freistellungsphase im Blockmodell der Altersteilzeit darf grundsätzlich keine Arbeit für denselben Arbeitgeber geleistet werden. Dies gilt auch dann, wenn das Entgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig nicht mehr als 520 Euro im Monat beträgt. In diesen Fällen wird ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis angenommen, was zwangsläufig zur Beendigung des sozialversicherungsrechtlichen Altersteilzeitmodells führt.
Es gibt aber Ausnahmen. In besonders begründeten Einzelfällen ist es möglich, das aktive Beschäftigungsverhältnis in der Freistellungsphase für einen begrenzten Zeitraum im geringfügigen Umfang fortzuführen. Allerdings muss hier ein betriebsbedingter wesentlicher Anlass vorliegen. Der ist z. B. gegeben, wenn ein Nachfolger eingearbeitet werden muss oder eine projektbezogene Arbeit anliegt, die in der Arbeitsphase begonnen wurde, aber noch nicht abgeschlossen werden konnte. Ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt, entscheidet im konkreten Einzelfall grundsätzlich der zuständige Rentenversicherungsträger.