Hallo Tom,
solange Sie insgesamt unter 3 Stunden täglich arbeiten, bleibt Ihnen die Arbeitsmarktrente erhalten. Sollten Sie 3 bis unter 6 Stunden erreichen, haben Sie nur noch Anspruch auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung