Hallo ich beziehe Witwenrente und möchte nach meinem regulären Renteneintritt auf 450 Euro Basis (Minijob) hinzuverdienen. Meine Altersrente wird um die 700 Euro sein. Wird der Hinzuverdienst dauerhaft auf die Witwenrente angerechnet oder nur solange ich die Tätigkeit ausübe? Also wenn ich in 2 Jahre nichts hinzuverdiene wird dann die Anrechnung wieder geändert?
Vielen Dank für die Auskunt
Wenn Sie sich bei der Aufnahme der geringfügigen Beschäftigung NICHT von der Versicherungspflicht befreien lassen, werden nicht die vollen 45o Euro als Einkommen angerechnet, sondern nur 60 % davon - also 270 Euro.
Auch wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber dann von Ihrem Lohn den Beitrag zur Rentenversicherung abzieht, wäre dies immer noch günstiger als die volle Einkommensanrechnung.
Es sei denn, Sie üben den Minijob in einem Privathaushalt aus, dann wäre der Abzug höher.
Außerdem würde sich Ihre Altersrente aus den Beiträge aus diesem Minijob auch noch etwas erhöhen.
Lassen Sie sich entsprechend beraten, wenn es so weit ist.
Vielen Dank für die Auskunt
Tipp:
Verzichten Sie nicht auf die Versicherungspflicht, dann wird für die Einkommensanrechnung von einem geringeren Entgelt aus dem Minijob ausegangen.
Zusätzlich wirken sich die Beiträge dann auch noch rentensteigernd auf die eigene Rente aus.
Hallo,
sehr schön werden die unterschiedlichsten Auswirkungen bei dieser Konstellation in folgendem Beitrag der Minijob-Zentrale beschrieben:
https://blog.minijob-zentrale.de/hinterbliebenenrente-neben-altersvollrente-wie-minijobber-profitieren/