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Mit 62 arbeitslos - werden bis zu Rente noch weitere Rentenpunkte erworben

von Jupp07.09.2020 | 17:17
277 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, werde voraussichtlich zum Ende des Jahres arbeitslos. Ich bin 62 Jahre alt und werde wohl nicht in einen Job kommen. Mit 64 kann ich abschlagsfrei in Rente gehen. Sollte ich keinen Job mehr finden, wovon ich leider auch ausgehen muss, werden mir 0,8 Rentenpunkte ausgehend vom letzten Einkommen dem Rentenkonto gutgeschrieben?

6 Antworten

KSCam 07.09.2020 | 17:35
Im Grudsatz ja.......aus dem ALG werden Rentenbeiträge gezahlt.
W°lfgangam 07.09.2020 | 20:39
Hallo Jupp, sofern die 45 Jahre bereits vor Beginn der Arbeitslosigkeit erreicht worden sind, ist das zutreffend ...ansonsten hätten Sie mit der abschlagsfreien Rente ein 'Problem'. Gruß w.
-am 08.09.2020 | 09:33
Guten Tag Jupp, sofern Sie die Voraussetzungen für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllen oder schwerbehindert sind, können Sie bereits mit 64 Jahren vorzeitig ohne Minderung Ihre Altersrente in Anspruch nehmen. Während des Bezugs von Arbeitslosengeld I werden von 80 % des der Leistung zu Grunde liegenden Bemessungsentgelts Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet, die sich rentensteigernd auswirken. Während des Bezugs von Arbeitslosengeld I werden Ihnen also nur dann 0,8 Entgeltpunkte pro Jahr gutgeschrieben, wenn Sie vorher exakt Durchschnittsverdiener waren und 1 Entgeltpunkt pro Jahr erworben haben. (Der Durchschnittsverdienst beträgt im Jahr 2020 40.551,- Euro.)
Juppam 09.09.2020 | 13:44
Hallo, zu allen Antworten zunächst vielen Dank. Hier noch die fehlende Information, dass ich mit einem Grad von 50 schwerbehindert bin und tatsächlich mit 64 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen kann. Leider habe ich nicht den Durchschnittsverdienst aller Deutschen in Höhe von ca. 40000 €, sondern ca. 35000 €, also ca. 15 % weniger. Vermutlich würde ich dann ca. 65-70 % eines Rentenpunktes erhalten. Ich glaube, ich hatte vorher die Frage falsch formuliert: Werde ich möglicherweise keine Rentenanteile erwerben, weil ich 2 Jahre vor einem möglichen Renteneintritt in Arbeitslosengeld 1 gehe. Mir geistert die Regel im Kopf, das mit so einer Regelung ein verfrühter (künstlicher) Renteneintritt durch die Hintertüre verhindert werden soll. Vielleicht vermische ich gerade einige Infos, freue mich über eine professionelle Antwort
Schadeam 09.09.2020 | 14:29
Das was Sie im Hinterkopf haben mögen (dass ALG in den letzten 2 Jahre auf 45 Jahre nicht mitrechnet) ist für schwerbehinderte Menschen kein Thema.
W°lfgangam 10.09.2020 | 21:05
Hallo Jupp, Zusammengefasst: Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen (GdB mind. 50) ist bereits nach nur erreichten 35 Versicherungsjahren mit 64 für Jg. '58 möglich. Und ja, für die ALG-Zeiten werden 80 % des zuletzt versicherten Entgelts der DRV gemeldet/in Ihrem Rentenkonto 'verbucht'. Damit 'verlieren' Sie lediglich rd. 10 € an Rentenzuwachs, als wären Sie mit Ihrem letzten Einkommen (35.000 €) bis zum Rentenbeginn beschäftigt gewesen. Tipp: läuft das ALG über den frühestmöglichen abschlagsfreien Rentenbeginn hinaus, dann vergleichen Sie ALG ./. Netto-Monatsrente, schließlich erhöhen auch die darüber hinaus laufenden 'nur' 80%-Beiträge den etwas später einsetzenden Rentenanspruch, ansonsten wird das ALG mit Monate Rentenbeginn 64 eingestellt. Gruß w.
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