Hallo Worker,
bei Rentenantragsstellung prüft die gesetzliche Krankenversicherung das Kranken-und Pflegeversicherungsverhältnis.
Der Rentenversicherungsträger ist an die Entscheidung des Krankenversicherungsträgers gebunden.
Bei Änderungen im Kranken-und Pflegeversicherungsverhältnis nach Rentenbeginn prüft der Rentenversicherungsträger immer, ob eine Neuberechnung der Rente durchzuführen ist.
Weitere Erläuterungen zum Thema Kranken-und Pflegeversicherung finden Sie unter folgendem Link:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Kranken-und-Pflegeversicherung-der-Rentner/kranken-und-pflegeversicherung-der-rentner.html
Bei Fragen zum Wechsel im Kranken-und Pflegeversicherungsverhältnis besteht für Sie auch die Möglichkeit sich direkt an Ihre Krankenversicherung zu wenden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung