Guten Tag Rentner20,
Sie haben mit Ihrer Frage buchstäblich den „Nagel auf den Kopf getroffen“ bzw. das Problem des Rentenversicherungsträgers richtig erkannt.
Wie Sie zutreffend anmerken, sind in Ihrem Versicherungsverlauf die Zeiten des Leistungsbezugs vom damaligen Arbeitsamt bereits zutreffend als Pflichtbeiträge gespeichert und mit dem Kürzel „AFG“ = „als von der Bundesagentur für Arbeit gemeldete Zeiten“ gekennzeichnet.
Es sind aber keine weiteren Daten über die Art der damals von Ihnen bezogenen Leistung beim Rentenversicherungsträger gespeichert. Dies war bis zum 30.06.2014 auch nicht notwendig.
Seitdem 01.07.2014 jedoch ist für die Frage, ob die Zeiten des Leistungsbezuges vom Arbeitsamt bzw. der Agentur für Arbeit auf die 45-jährige Wartezeit anrechenbar sind,
relevant,
welche Art von Leistung damals vom Arbeitsamt bzw. der Agentur für Arbeit bezogen wurden.
Der Grund dafür ist eine entsprechende Rechtsänderung, wonach seitdem Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, Unterhaltsgeld, Eingliederungsgeld und –hilfe, etc. in der Regel auf die 45-jährige Wartezeit angerechnet werden können.
Zeiten des Bezuges von Arbeitslosenhilfe bzw. des Bezuges Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) können aber nicht auf die 45-jährige Wartezeit angerechnet werden.
Deshalb ist Ihr Rentenversicherungsträger jetzt auf Ihre Mithilfe bzw. auf Ihre Angaben zu der Art der Leistung, die Sie in den fraglichen Zeiten in der Vergangenheit bezogen haben, angewiesen. Und man bittet Sie deshalb auch eventuell vorhandene Unterlagen, aus denen dieser Leistungsbezug hervorgeht, als Nachweis einzureichen.
Sollte Sie allerdings keine Unterlagen darüber besitzen und auch nicht mehr beschaffen können, reichen zunächst Ihre Angaben zur Art der bezogenen Leistung.
Die Sachbearbeitung wird dann prüfen, ob Ihre Angaben vor dem Hintergrund des damals gültigen Rechts der Arbeitsförderung glaubhaft sind. Wenn dies so ist, könnten diese fraglichen Zeiten des Leistungsbezugs auf die 45-jährige Wartezeit mit angerechnet werden.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Altersrente-fuer-langjaehrig-Versicherte/altersrente-fuer-langjaehrig-versicherte_node.html
oder hier im Forum unter:
https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/gesetzliche-altersrenten.html#c156