Ich bin 61 und beziehe ab 1.1.2021 die gesetzliche Rente für Schwerbehinderte mit Abschlägen (wegen 2,x Jahren früherer Bezug), soweit ok.
Mein Abeitgeber zahlt mir eine monatliche vorgezogene Betriebsrente ebenfalls mit Abschlägen wegen vorzeitigem Bezug, ok.
Nun zieht der Arbeitgeber aber von der Rente Beiträge zur Rentenversicherung (RV) und Arbeitslosenversicherung (AV) ab - wozu das denn? Er behauptet, das wäre korrekt.
Zusätzl. auch Steuerabzug, das ist ok, aber Beiträge zu RV und AV?
Hat jemand eine Quelle wo dies geregelt wird? Im WWW habe ich nichts gefunden, da gehts immer nur um die Kürzung der Betriebsrente wegen vorzeitigem Bezug.
LG Michael
Da wäre doch eine Rückfrage bei der zuständigen Krankenkasse deutlich besser als in einem Forum der gesetzlichen Rentenversicherung.
Das hat doch nichts mit der Krankenkasse zu tun, sondern Abgaben an die Rentenversicherung RV
Ich bin privat versichert, Krankenkasse ist also außen vor, aber wieso Abzüge für RV und Av war die Frage
Interessant was Sie so erzählen. Beiträge von einer schon gezahlten Betriebsrente zur gesetzlichen Rentenversicherung? Ich befürchte da haben Sie etwas falsch verstanden oder interpretiert.
Die Abrechnung des Arbeitgebers ist eindeutig und meiner Meinung nach falsch, Bsp.zahlen:
Betriebsrente brutto 500€
Abzüge:
Steuer 46€, RV 48€, AV 6€
Also Abzüge von ca. 100€, wovon RV und AV Abzüge mir unerklärlich sind
Ich würde mal bei der Stelle nachfragen, die die Betriebsrente auszahlt.
Vermutlich wurde hier eine falsche Kennziffer bei dem Beitragsgruppenschlüssel eingetragen.
Warum fragen Sie nicht den Arbeitgeber?
Hallo mk59,
von Betriebsrenten sind regelmäßig keine Rentenversicherungs- und/oder Arbeitslosenversicherungsbeiträge zu entrichten (vgl. z.B. https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/betriebsrente-1-beitragsrechtliche-beurteilung_idesk_PI42323_HI729395.html)
habe ich doch, er beharrt auf den Abgaben
von Betriebsrenten sind regelmäßig keine Rentenversicherungs- und/oder Arbeitslosenversicherungsbeiträge zu entrichten (vgl. z.B. https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/betriebsrente-1-beitragsrechtliche-beurteilung_idesk_PI42323_HI729395.html)
vielen Dank für den Hinweis
Sie haben vergessen, die Brille aufzusetzen. Es steht in der Abrechnung drin, dass KV und PV abgezogen werden und nicht AV und RV.
habe ich doch, er beharrt auf den Abgaben
Arbeiten Sie denn noch neben Ihrer Rente dort weiter (Teilzeit)?
Oder ist es ein Betrieb, der aufgrund tariflicher Vereinbarungen eigene Sonderregelungen hat?
habe ich doch, er beharrt auf den Abgaben
Arbeiten Sie denn noch neben Ihrer Rente dort weiter (Teilzeit)?
Oder ist es ein Betrieb, der aufgrund tariflicher Vereinbarungen eigene Sonderregelungen hat?
habe ich doch, er beharrt auf den Abgaben
Arbeiten Sie denn noch neben Ihrer Rente dort weiter (Teilzeit)?
Oder ist es ein Betrieb, der aufgrund tariflicher Vereinbarungen eigene Sonderregelungen hat?
Nein, ich arbeite nicht mehr dort, bin frühzeitiger Rentner mit "Abschlägen"
Einfach die Abrechnungen an die DRV senden und eine Neuberechnung der Altersrente beantragen, da ja noch Beiträge zur RV entrichtet wurden. Die DRV geht der Sache dann evtl. über den Betriebsprüfdienst nach.
Unsinn, da viel zu langatmig! Was hat die gesetzliche Rentenversicherung mit der Betriebsrente zu tun? Da muss man direkt der Stelle auf die Füße treten, die die Betriebsrente zahlt und falsche Abgaben abführt.
Vielleicht ist das, was Sie da beziehen ja gar keine echte Betriebsrente, sondern Vorruhestandsgeld?
Oder eine interne Regelung, nach der Ihnen der Arbeitgeber noch für eine gewissen Zeit Arbeitsentgelt weiterzahlt?
Oder eine interne Regelung, nach der Ihnen der Arbeitgeber noch für eine gewissen Zeit Arbeitsentgelt weiterzahlt?
Das ist echte Betriebsrente, das Problem liegt darin, dass sie vorgezogen ist, also mit 61 statt mit 63 Jahren gezahlt wird (mit Abschlägen). Ich bin ein Sonderfall, da ich schon mit 61 (wegen Schwerbehinderung) in gesetzl. Rente gegangen bin. Begründung des ehem. Arbeitgebers für die Beiträge an die RV ist der vorzeitige Bezug der Betriebsrente.
Diese Abgaben machen in meinen Augen aber nur Sinn, wenn ich noch keine gesetzl. Rente beziehe.
Ich bekomme nächste Woche Unterlagen dazu von meinem ehem. Arbeitgeber, worauf er seine Einschätzung begründet, dann sehen wir weiter.