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Experten-Antwort

monatl. Betriebsrente: Abzüge für RV und AV?

von mk5924.02.2021 | 14:48
248 Ansichten
18 Antworten

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Ich bin 61 und beziehe ab 1.1.2021 die gesetzliche Rente für Schwerbehinderte mit Abschlägen (wegen 2,x Jahren früherer Bezug), soweit ok. Mein Abeitgeber zahlt mir eine monatliche vorgezogene Betriebsrente ebenfalls mit Abschlägen wegen vorzeitigem Bezug, ok. Nun zieht der Arbeitgeber aber von der Rente Beiträge zur Rentenversicherung (RV) und Arbeitslosenversicherung (AV) ab - wozu das denn? Er behauptet, das wäre korrekt. Zusätzl. auch Steuerabzug, das ist ok, aber Beiträge zu RV und AV? Hat jemand eine Quelle wo dies geregelt wird? Im WWW habe ich nichts gefunden, da gehts immer nur um die Kürzung der Betriebsrente wegen vorzeitigem Bezug. LG Michael

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo mk59,

von [Betriebsrenten:]https://www.ihre-vorsorge.de/altersvorsorge/betriebsrente.html sind regelmäßig keine Rentenversicherungs- und/oder Arbeitslosenversicherungsbeiträge zu entrichten (vgl. z.B. https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/betriebsrente-1-beitragsrechtliche-beurteilung_idesk_PI42323_HI729395.html)

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17 Antworten

KKam 24.02.2021 | 15:32
Da wäre doch eine Rückfrage bei der zuständigen Krankenkasse deutlich besser als in einem Forum der gesetzlichen Rentenversicherung.
mk59am 24.02.2021 | 15:51
Das hat doch nichts mit der Krankenkasse zu tun, sondern Abgaben an die Rentenversicherung RV
mk59am 24.02.2021 | 15:55
Ich bin privat versichert, Krankenkasse ist also außen vor, aber wieso Abzüge für RV und Av war die Frage
Ach jaam 24.02.2021 | 16:00
Interessant was Sie so erzählen. Beiträge von einer schon gezahlten Betriebsrente zur gesetzlichen Rentenversicherung? Ich befürchte da haben Sie etwas falsch verstanden oder interpretiert.
mk59am 24.02.2021 | 16:17
Die Abrechnung des Arbeitgebers ist eindeutig und meiner Meinung nach falsch, Bsp.zahlen: Betriebsrente brutto 500€ Abzüge: Steuer 46€, RV 48€, AV 6€ Also Abzüge von ca. 100€, wovon RV und AV Abzüge mir unerklärlich sind
Walteram 24.02.2021 | 16:23
Ich würde mal bei der Stelle nachfragen, die die Betriebsrente auszahlt. Vermutlich wurde hier eine falsche Kennziffer bei dem Beitragsgruppenschlüssel eingetragen.
Arbeitgeberangstam 24.02.2021 | 16:27
Warum fragen Sie nicht den Arbeitgeber?
mk59am 24.02.2021 | 16:39
habe ich doch, er beharrt auf den Abgaben
Brille aufsetzenam 24.02.2021 | 16:54
Sie haben vergessen, die Brille aufzusetzen. Es steht in der Abrechnung drin, dass KV und PV abgezogen werden und nicht AV und RV.
mk59am 24.02.2021 | 16:40
vielen Dank für den Hinweis
Siehe hieram 24.02.2021 | 17:07
Warum fragen Sie nicht den Arbeitgeber?
habe ich doch, er beharrt auf den Abgaben
Arbeiten Sie denn noch neben Ihrer Rente dort weiter (Teilzeit)? Oder ist es ein Betrieb, der aufgrund tariflicher Vereinbarungen eigene Sonderregelungen hat?
Claudiusam 24.02.2021 | 18:20
habe ich doch, er beharrt auf den Abgaben
Arbeiten Sie denn noch neben Ihrer Rente dort weiter (Teilzeit)? Oder ist es ein Betrieb, der aufgrund tariflicher Vereinbarungen eigene Sonderregelungen hat?
Ich habe noch nie von einer Rente gehört, von der man Beiträge für die Rente zahlt.
Arbeitgebermutam 24.02.2021 | 18:55
Einfach die Abrechnungen an die DRV senden und eine Neuberechnung der Altersrente beantragen, da ja noch Beiträge zur RV entrichtet wurden. Die DRV geht der Sache dann evtl. über den Betriebsprüfdienst nach.
mk59am 24.02.2021 | 18:48
habe ich doch, er beharrt auf den Abgaben
Arbeiten Sie denn noch neben Ihrer Rente dort weiter (Teilzeit)? Oder ist es ein Betrieb, der aufgrund tariflicher Vereinbarungen eigene Sonderregelungen hat?
Nein, ich arbeite nicht mehr dort, bin frühzeitiger Rentner mit "Abschlägen"
Warum einfach, wenn es auch kompliziert gehtam 24.02.2021 | 20:06
Unsinn, da viel zu langatmig! Was hat die gesetzliche Rentenversicherung mit der Betriebsrente zu tun? Da muss man direkt der Stelle auf die Füße treten, die die Betriebsrente zahlt und falsche Abgaben abführt.
Werner67am 25.02.2021 | 07:24
Vielleicht ist das, was Sie da beziehen ja gar keine echte Betriebsrente, sondern Vorruhestandsgeld? Oder eine interne Regelung, nach der Ihnen der Arbeitgeber noch für eine gewissen Zeit Arbeitsentgelt weiterzahlt?
mk59am 25.02.2021 | 08:51
Das ist echte Betriebsrente, das Problem liegt darin, dass sie vorgezogen ist, also mit 61 statt mit 63 Jahren gezahlt wird (mit Abschlägen). Ich bin ein Sonderfall, da ich schon mit 61 (wegen Schwerbehinderung) in gesetzl. Rente gegangen bin. Begründung des ehem. Arbeitgebers für die Beiträge an die RV ist der vorzeitige Bezug der Betriebsrente. Diese Abgaben machen in meinen Augen aber nur Sinn, wenn ich noch keine gesetzl. Rente beziehe. Ich bekomme nächste Woche Unterlagen dazu von meinem ehem. Arbeitgeber, worauf er seine Einschätzung begründet, dann sehen wir weiter.
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