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Experten-Antwort

Mütterrente und sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

von RolfK18.02.2021 | 18:05
197 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe die Threads schon durchkämmt, möchte aber dennoch mal nachfragen zum o.g. Thema. Meine Mutter (78 Jahre, 4 Kinder vor 1992) hat nie in die Rentenversicherung eingezahlt und das Thema Mütterrente verschlafen. Sie hat, meines Wissens, zu diesem Thema auch nie Post bekommen. Mittlerweile hat sie einen Antrag auf Mütterrente gestellt (Januar 2021), er ist in Bearbeitung. Meine erste Frage: hat sie einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch und damit Anspruch auf rückwirkende Zahlungen, zumindest für vier Jahre? Zweite Frage: muss sie sich darum kümmern, oder wird dies die Rentenversicherung selbst feststellen? Vielen Dank für die Hilfe im voraus RolfK

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.02.2021 | 08:02

Hallo RolfK,

ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch kann im Zusammenhang mit der Mütterrente nicht mehr pauschal angenommen werden, sondern muss im Einzelfall geprüft werden. Soweit noch nicht geschehen, sollten Sie daher dem Rentenversicherungsträger Ihrer Mutter mitteilen, dass ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch geprüft werden soll und die Gründe für die verspätete Antragstellung darlegen.

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

11 Antworten

W°lfgangam 18.02.2021 | 20:33
Hallo RolfK, dürfte vom gewählten Rentenbeginndatum UND der Verfahrensweise der jeweiligen DRV abhängigen. Grundsätzlich ist die DRV verpflichtet, den günstigsten Rentenbeginn - unabhängig vom 'Antragswunsch' des/der Antragssteller/in - selbst zu ermitteln/zu hinterfragen, was optimaler sein könnte! UND das sollte eindeutig im Rentenantrag vermerkt worden sein, dass die DRV selbst das 'bestmögliche' Ergebnis für die 'Mütterrente'/diesen Regelaltersrentenantrag ermittelt, da Sie bis dato dazu keine Informationen erhalten hat. 4 Jahre rückwirkend (20-19-18-17/oder 16, falls Antrag in 2020 gestellt), na - immerhin ist dabei keine Erklärung zur (freiwilligen) Beitragszahlung mehr erforderlich, da seit 2014 für 4 Kinder schon 8 Jahre Pflichtbeitragszeit anzurechnen sind = Voraussetzungen für die Regelaltersrente (5 Beitragsjahre) erfüllt. → abwarten und ggf. nachfragen/Widerspruch, wenn der Bescheid vorliegt. Gruß w.
KSCam 18.02.2021 | 21:05
Und egal was rauskommt immer daran denken, dass man/frau das selbst verschusselt hat. Denn als das Gesetz mit den Kindern vor 35 Jahren kam, war Ihre Mutter Mitte 40 und will nie mitgekriegt haben, dass eine Frau mit 4 Kindern "plötzlich" 4 Beitragsjahre hat und mit 1 Jahr Zahlung (damals ca 1000 DM) einen Rentenanspruch mit 100 DM erreichen kann, wass sich immer lohnt wenn frau mindestens 66 Jahre alt wird. Also nie Zeitung gelesen? Nie Nachrichten gehört? Diese Beispiele standen in jedem "goldenen Blatt" der Bäckerblume und jeder Frisörzeitung. Sie hat auch nie mit Freundinnen, einer Frauengruppe oder mit Familienangehörigen geredet und auch die 4 Kinder sind nie auf die Idee gekommen, dass Muttern ne Rente kriegen könnte? Der Ehemann natürlich auch nicht. Bei all dieser Sorglosigkeit ist natürlich wieder mal der Staat schuld und hat die Dame nicht individuell aufgeklärt....und man wirft der DRV Beratungsfehler vor....
Janaam 18.02.2021 | 21:40
Die Frage gab es vor ein paar Wochen. Zahlung ab Antragsstellung. Alles andere ist verjährt.
Siehe hieram 18.02.2021 | 22:28
Fiel mir auch sofort ein, vielleicht kam die Frage neulich ja von einem Geschwisterkind :-) Hier jedenfalls der Link dazu: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/rueckwir…
RolfKam 19.02.2021 | 14:09
Liebe Experten und (fast) alle anderen, ich bin absolut begeistert wie schnell und kompetent mir geantwortet wurde, eindeutig 1. Liga! Herzlichen Dank dafür! Dem KSC antworte ich separat, ist ja auch 2. Liga. Ich möchte aber schon um Verständnis werben, dass es einfach immer noch genügend Menschen in diesem Land gibt, die nicht täglich darauf schauen, möglichst effizient staatliche Leistung abzuschöpfen und diese auch nicht erwarten. ES hat mich einiges an Überzeugungskraft gekostet, dass meine Mutter überhaupt den Antrag stellt. Sie wird die Mütterrente dann auch komplett spenden. Danke für die tolle Arbeit RolfK
egal (der Erste)am 19.02.2021 | 14:45
Die Antworten von KSC sind manchmal wirklich "sehr direkt", aber im Kern nahezu immer korrekt. Die Frage nach dem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch haben aber SIE bereits in der Überschrift ins Spiel gebracht. Und der bedeutet nun mal den Ausgleich sozialrechtlicher Schäden durch rechtswidrige Amtshandlungen. Damit impliziert allein Ihre Fragestellung schon mögliches fehlerhaftes Handeln von anderer Seite als Ihrer Mutter. Denn nur in diesem Fall ("Fehler vom Amt") käme dieser in Frage...
Hades59am 19.02.2021 | 14:49
Bei einem Anspruch auf Rente ab 2017 sollten doch aber noch 0,5 Prozent pro Monat auf die Rente drauf kommen,lohnt sich schon da dran zu bleiben,oder liege ich falsch?
W°lfgangam 19.02.2021 | 15:31
...käme _automatisch_ ontop, holt aber die nicht erhaltene Rente (ohne diesen Bonus/Zuschlag) nicht wieder auf! Also nicht bei einer Lebenserwartung u100 ;-) Gruß w.
Berateram 19.02.2021 | 17:42
Die ganze Diskussion hier führt doch zu keinem Ergebnis. Die Versicherte möge einen entsprechenden Antrag stellen. Ob ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch in Betracht kommt, wird darauf ankommen, wie glaubhaft die Antragstellerin begründen kann, warum Sie erst jetzt, immerhin sind seit dem 01.07.2014 schon mehr als sechseinhalb Jahre vergangen, den Antrag stellt. Vermutlich wird darüber in dem ein oder anderen Fall sogar erst in einem Klageverfahren vor dem Sozialgericht entschieden werden. Warten wir mal ab, was da noch passieren wird. Fakt ist aber, dass die Rentenversicherung nicht mehr „einfach so“ rückwirkend eine Mütterrente zahlt.
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