Hallo Sabine,
in diesem Fall wird der ursprüngliche Reha-Antrag grundsätzlich automatisch in einen Rentenantrag umgewandelt. Im Rahmen des Rentenverfahrens wird dann geprüft, ob Ihrem Mann eine Erwerbsminderungsrente zusteht.
Die Agentur für Arbeit hat nach § 145 SGB III die Möglichkeit Versicherte aufzufordern, einen Antrag auf medizinische Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Ihr Mann wäre dann in seinem Dispositionsrecht eingeschränkt.