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Experten-Antwort

Nach dem Studium ausgewandert . Trotzdem Rentenanspruch?

von Ottomaximal25.09.2020 | 12:08
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4 Antworten

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Hallo, Ich bin ein deutscher Staatsbürger geboren 1976 und habe meine schulische Laufbahn in Deutschland absolviert ( Grundschule, Gymnasium, Studium). Nach dem Studium bin ich 2002 in die Türkei verzogen und bewirtschafte dort ein Bauernhof und zahle auch dort in die örtliche türkische Rentenversicherung ein. 1)Habe ich nun aufgrund meiner schulischen Laufbahn in Deutschland einen anspruch auf Altersrente? 2) Wirken sich die Zahlungen in die türkische Rentenkasse irgendwie auf die Rente in Deutschland aus? 3) Muss ich freiwillig in die deutsche Rentenversicherung einzahlen um überhaupt einen Anspruch auf eine Altersrente in Deutschland zu generieren. schon mal jetzt vielen dank an alle Antwortgeber.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ottomaximal,

nein, einen Rentenanspruch aus Deutschland haben Sie bisher nicht erworben. Allein Zeiten des Schulbesuches und Studium reichen zur Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren nicht aus.

Sofern Sie mindestens 5 Jahre bzw. 60 Monate freiwillige Beiträge entrichten, können Sie eine Rente aus den deutschen Zeiten erhalten. Erst dann entfaltet sich die Wirkung der Anrechnungszeiten wegen Schulbesuch (ab dem 17. Lebensjahr) bzw. Studium von maximal insgesamt 8 Jahren. Der Mindestbeitrg beträgt aktuell 83,70 EUR im Monat. Sofern Sie eine freiwillige Beitragszahlung vornehmen möchten, füllen Sie bitte Vordruck V 0060 aus und senden diesen an Ihren deutschen Rentenversicherungsträger.

Zu den Zeiten in der türkischen Rentenversicherung setzen Sie sich bitte mit Ihrem Rententräger in der Türkei in Verbindung. Außerdem können Sie weitgehende Informationen zum deutsch-türkischen Rentenversicherungsrecht durch die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern, als Verbindungsstelle für die Türkei, erhalten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

?am 25.09.2020 | 12:25
Ich war auf einer deutsch-französischen Schule. Bekomme ich auch eine französische Rente? (-; Wenn nicht während der Zeit in Deutschland sozialversicherungspflichtig gearbeitet wurde und keine Kindergeburtszeiten* in Deutschland vorhanden sind, wird es wahrscheinlich nichts mit der deutschen Rente als Bauer im Ausland. *offiziell Erziehungszeiten, hat aber nicht immer was mit Erziehung zu tun.
Najaam 25.09.2020 | 17:19
Ist schon sehr interessant. Mir ist bekannt, daß viele in Deutschland geborene Türken die kostenlose und im Vergleich zu ihrer Türkei bessere Ausbildung "Schule und Studium " mitgenommen und genossen haben, um sich dann unverzüglich in ihre geliebte Heimat abzusetzen. Daß aber jemand auch noch für diese geschenkten Ausbildungszeiten eine Rente haben will, das ist neu und ziemlich krass. Vielleicht sollte man im Gegenzug überlegen, ob man hier nicht rückwirkend Schul- und Studien-Gebühren verlangen sollte ? Wäre angebracht. Sorry, aber ich habe für so ein Anliegen kein Verständnis.
Jonnyam 25.09.2020 | 18:50
zu 1) Nein, Renten sind Gegenleistungen für Vorleistungen (Beiträge) zu 2) Ja, wenn Sie noch Beiträge in die deutsche Rentenversicherung zahlen, zählen sogar die türkischen Beiträge für Landwirte auf die Wartezeit von 5 Jahren (deutsche Zeiten zur Alterskasse für Landwirte würden nicht mitzählen). zu 3) Wenn Sie sich beeilen und vor Vollendung des 45. Lebensjahres noch freiwillig Beiträge für die Zeit zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr nachzahlen (maximal z.Zt. 15400,80 €), können Sie im Alter von 67 Jahren auch eine monatliche Rente von knapp 70 € nach heutigen Werten) erwarten.
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