Hallo Ottomaximal,
nein, einen Rentenanspruch aus Deutschland haben Sie bisher nicht erworben. Allein Zeiten des Schulbesuches und Studium reichen zur Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren nicht aus.
Sofern Sie mindestens 5 Jahre bzw. 60 Monate freiwillige Beiträge entrichten, können Sie eine Rente aus den deutschen Zeiten erhalten. Erst dann entfaltet sich die Wirkung der Anrechnungszeiten wegen Schulbesuch (ab dem 17. Lebensjahr) bzw. Studium von maximal insgesamt 8 Jahren. Der Mindestbeitrg beträgt aktuell 83,70 EUR im Monat. Sofern Sie eine freiwillige Beitragszahlung vornehmen möchten, füllen Sie bitte Vordruck V 0060 aus und senden diesen an Ihren deutschen Rentenversicherungsträger.
Zu den Zeiten in der türkischen Rentenversicherung setzen Sie sich bitte mit Ihrem Rententräger in der Türkei in Verbindung. Außerdem können Sie weitgehende Informationen zum deutsch-türkischen Rentenversicherungsrecht durch die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern, als Verbindungsstelle für die Türkei, erhalten.