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Experten-Antwort

Nach kurzer Arbeit in DE nach CH ausgewandert

von Simon02.02.2020 | 10:32
73 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, nachdem ich meine Ausbildung im Sommer 2018 abgeschlossen hatte, habe ich im Oktober 2018 mit Arbeiten in Deutschland begonnen. Nun bin ich nach 15 Monaten Arbeit in Deutschland zum Januar 2020 in die Schweiz gewechselt. Was passiert nun mit meinen Rentenzahlungen aus Deutschland, im Szenario A, dass ich dauerhaft in der Schweiz bleibe und im Szenario B, dass ich irgendwann wieder nach Deutschland zurückkomme? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Simon,

auch Zeiten im Ausland können sich positiv auf die deutsche Rente auswirken. Die Zeiten in der Schweiz können auf die Wartezeit in Deutschland angerechnet werden, haben jedoch keinen Einfluss auf die Höhe der Rente.

Die bisherigen Rentenzahlungen bleiben Ihnen also erhalten und werden nicht "gelöscht".

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9 Antworten

KSCam 02.02.2020 | 11:42
Mit der Schweiz gilt dasselbe wie in der EU. Jedes Land zahlt später für "seine" Beiträge eine Rente. Wenn es um Mindestzeiten geht werden die Zeiten in allen "Vertragsländern" addiert. Somit haben Sie später mal einen Rentenanspruch aus - bisher - 2 Ländern und bekommen bei Alter, Erwerbsminderung oder Tod 2 Renten. Würden Sie in 4 Jahren nach Österreich wechseln käme noch ein weiters Land dazu.
Sie sollten prüfen obam 02.02.2020 | 17:52
Sie mit freiwilligen Beiträgen Ihr Deutsches Rentenkonto weiter auffüllen können. Früh doppelt moppeln ist nie falsch. 1 x Mallorca weniger schadet nicht !
KSCam 02.02.2020 | 21:28
Habe Ihnen doch geschrieben dass die Zeiten addiert werden. Bsp: 3 Jahre in D 3 Jahre in CH Sind zusammen 6 Jahre und damit ist die Mindestzeit für die Rente in D erfüllt.
Simonam 05.02.2020 | 12:48
Danke! Es besteht aber keine Möglichkeit, die bisherigen Renteneinzahlungen in Deutschland ausgezahlt zu bekommen?
Auswandern nach Ugandaam 05.02.2020 | 13:13
-------------------------------------------------------------- Nein, diese Möglichkeit besteht nicht, so lange sie entweder die D oder CH-Staatsbürgerschaft haben. Anspruch auf Beitragserstattung könnte nur bestehen, wenn sie ins vertragslose Ausland verziehen, dortige Staatsangehörigkeit annehmen und die oben genannten Staatsangehörigkeiten ABLEGEN. Zum Beispiel Uganda - das ist ein vertragsloses Ausland.
Unsinnam 05.02.2020 | 14:30
Würden die paar Monate ihrer hälftigen Beitragszahlung erstattet, könnten Sie in der Schweiz nicht mal gut Essen gehen!
Simonam 07.02.2020 | 16:05
Ich habe ein Jahr lang 700€ monatlich in die Rentenkasse eingezahlt, so viel dazu.
Nix verstanam 07.02.2020 | 16:23
Sie verdienen gut und stellen solche Fragen. Hoffentlich liest Ihr Arbeitgeber nicht mit. Ich nix verstau
Deutsche Rentenversicherung
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