Hallo Martina,
solange Sie noch nicht von einem Sozialleistungsträger aufgefordert wurden, eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu beantragen, müssen Sie keinen Antrag stellen.
Sollten Sie einen Antrag stellen, und eine Rente würde bewilligt, gibt es bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung andere Hinzuverdienstgrenzen als bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung. Sie sollten sich also auf alle Fälle dann hierzu beraten lassen.
Die Rentenversicherung ist bei einer Entscheidung über die Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nicht an die Beurteilung Ihres Leistungsvermögens gebunden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung