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Experten-Antwort

Nach Reha, Berufsunfähigkeit aber bis zu 6 Std arbeitsfähig

von Martina23.04.2022 | 12:48
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrtes Team, Ich werde bald 65 Jahre war nun in Reha wegen Schwindel und bin laut Rehaabschlussbericht als Berufsunfähig (Taxifahrer) entlassen worden bin aber noch arbeitsfähig bis zu 6 Std und beziehe Arbeitslosengeld II. War vorher angestellt und seit 2020 lange Zeit krankgeschrieben und bezog Krankengeld was vor der Reha endete. Muss ich daher meine mögliche Erwerbsminderungsrente beantragen? diese läge weit unter dem Hartz 4 Satz. Darf man bei einer Erwerbsminderungsrente hinzuverdienen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Martina,

solange Sie noch nicht von einem Sozialleistungsträger aufgefordert wurden, eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu beantragen, müssen Sie keinen Antrag stellen.

Sollten Sie einen Antrag stellen, und eine Rente würde bewilligt, gibt es bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung andere Hinzuverdienstgrenzen als bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung. Sie sollten sich also auf alle Fälle dann hierzu beraten lassen.

Die Rentenversicherung ist bei einer Entscheidung über die Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nicht an die Beurteilung Ihres Leistungsvermögens gebunden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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7 Antworten

Abschlägeam 23.04.2022 | 13:14
Hallo Martina, nicht so ganz verständlich ist, weswegen Sie nicht normales ALGI erhalten seit der Aussteuerung aus dem Krankengeld, denn wenn Sie vorher angestellt waren, stünde Ihnen das doch erst einmal zu? Aber das ist letztendlich auch nicht hier zu klären... deshalb zur Erwerbsminderungsrente: Ja, Sie dürfen bei einer EM-Rente dazu verdienen, und zwar 6.300,00 EUR brutto pro Jahr. Ausführliche Informationen erhalten Sie auch in diesen Broschüren: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Auch wenn her nicht prognostiziert werden kann, ob Ihnen überhaupt eine EM-Rente bewilligt werden würde, sollten Sie dennoch den Antrag stellen (Über kurz oder lang würden Sie vermutlich ohnehin vom JC dazu aufgefordert). Dann aber wissen Sie es 'genau'. Wenn Sie nur abwarten, hätten Sie dann ab Regelrentenalter (das ja auch bereits kurz bevor steht) Ihren 'normalen' Rentenanspruch, der nicht mehr vom JC aufgefüllt wird, aber unter Umständen vom Amt für Grundsicherung. Hierzu sollten Sie sich alternativ bei den zuständigen Stellen erkundigen. Viel Erfolg und alles Gute!
Svenniam 23.04.2022 | 13:24
Bei Ihnen besteht aufgrund Ihres Alters noch Berufsschutz. Die Berufsunfähigkeit würde dazu führen, dass Sie eine teilweise EM-Rente erhalten. Zu dieser gibt es individuelle Zuverdienstgrenzen.
Abschlägeam 23.04.2022 | 13:57
Richtig ist natürlich, dass bei einer teilweisen EM-Rente der Hinzuverdienst, der aus dem individuell höchsten Einkommen der letzten 15 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung berechnet wird bzw. mindestens aus dem Durchschnittseinkommen, wie bereits von 'Svenni' und 'Kläusing' angegeben. Wenn aber die Erwerbsfähigkeit auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tatsächlich mit unter sechs Stunden festgestellt wird und dieser Arbeitsmarkt als verschlossen gilt, könnte evtl. auch ein Anspruch auf volle EM-Rente aufgrund der Lage auf den Arbeitsmarkt bestehen. Und dann gilt, wie bei einer rein gesundheitlichen vollen EM-Rente, der geringere Hinzuverdienst von 6.300,00 EUR. Die Voraussetzungen und Unterschiede sind ausführlich in den bereits verlinkten Broschüren beschrieben.
KSCam 23.04.2022 | 20:50
Wenn die zu erwartende Rente weit unter den Hartz4 Sätzen liegt, ist es doch eh egal. Ob Sie nun weiter Hartz4 oder Rente plus aufstockende Sozialhilfeleistung erhalten, dürfte doch geldmäßig "Jacke wie Hose" sein. So gesehen doch eigentlich ein Mini Problemchen, zumal die Rentenfrage eh noch offen ist. Mit knapp 65 sollte doch auch die Altersrente ab 63 möglich sein - oder haben Sie keine 35 Jahre (weil viele Jahre nicht rentenversichert)?
Abschlägeam 23.04.2022 | 19:59
Wenn aber die Erwerbsfähigkeit auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tatsächlich mit unter sechs Stunden festgestellt wird und dieser Arbeitsmarkt als verschlossen gilt, könnte evtl. auch ein Anspruch auf volle EM-Rente aufgrund der Lage auf den Arbeitsmarkt bestehen. Und dann gilt, wie bei einer rein gesundheitlichen vollen EM-Rente, der geringere Hinzuverdienst von 6.300,00 EUR.
Richtig, aber nur dann. Bei der teilweisen EM-Rente aufgrund von Berufsunfähigkeit ist die Arbeitsmarktrente wiederum leider nicht möglich.
Habe auch nichts anderes behauptet :-) 'Martina' schrieb, dass lt. Reha sie noch bis zu sechs Stunden arbeitsfähig sei. Wenn das dann die Sozialmediziner der DRV auch so sehen....
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